UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version verfügbar

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich Staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Zur Kontrolle wurden Monitoringstellen eingerichtet, so auch der NÖ Monitoring-Ausschuss, der für die Verwaltung in Niederösterreich zuständig ist.

Der Text der UN-Behindertenrechtskonvention ist kompliziert und schwierig zu lesen. Das Sozialministerium hat nun gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen eine neue Fassung der Konvention im einfacher Sprache (Leichter-Lesen-Version) erarbeitet. Erst durch die Leichter-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention selber verlangt im Artikel 21 das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Leichte Sprache, um Kommunikation barrierefrei zu gestalten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version ist unter folgender Internetseite als pdf verfügbar:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

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