Der NÖ Monitoringausschuss wurde auf der Grundlage des NÖ Monitoringgesetzes eingerichtet.
Er ist ein unabhängiger und weisungsfreier Ausschuss. Er achtet darauf, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich umgesetzt werden. Er überwacht die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Die wichtigsten Inhalte sind in einem Folder zusammengefasst.
Die Mitglieder des Ausschusses sind:
- die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte als Vorsitzende
- vier Vertreterinnen oder Vertreter der Menschen mit Behinderungen (z.B. Selbstvertreterinnen oder Selbstvertreter)
- eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation für Menschenrechte
- eine Expertin oder ein Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre
Für jedes Mitglied ist auch ein Ersatzmitglied bestellt. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sind von der NÖ Landesregierung auf 6 Jahre bestellt. Das Amt der NÖ Landesregierung unterstützt den NÖ Monitoringausschuss nach Bedarf.
Der Monitoringausschuss
- gibt Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber der NÖ Landesregierung ab, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen betroffen sind
- gibt Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu Entwürfen von Landesgesetzen und Verordnungen gegenüber der NÖ Landesregierung ab, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen betroffen sind
- berichtet der NÖ Landesregierung jährlich.
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