Persönliche Assistenz muss zügig umgesetzt werden

Persönliche Assistenz

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Österreich dazu verpflichtet, das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft umzusetzen. Zentral dafür ist ein System der Persönlichen Assistenz, das Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, in denen sie Unterstützung brauchen, diese Unterstützung auch garantiert.

Pandemiebedingt entfielen 2020 und auch 2021 die öffentlichen Sitzungen des NÖ MTA. Für 2022 wird ein neuerlicher Anlauf unternommen und eine öffentliche Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“ vorbereitet, bei der auch ein Fokus auf Persönliche Assistenz gelegt wird.

In Niederösterreich überprüft der NÖ Monitoringausschuss (NÖ MTA) die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. Am 8. November 2021 hat der NÖ MTA einen Beschluss zur baldigen Umsetzung der Persönlichen Assistenz gefasst.

Zahlreiche NÖ Landesleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben. Die Persönliche Assistenz steht jedoch nicht allen Menschen mit Behinderungen, die diese auch benötigen, zur Verfügung: Als Landesleistung wird sie ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen ab Pflegestufe 5 gewährt. Menschen mit einer niedrigeren Pflegegeld-Einstufung und Menschen mit anderen Behinderungen (z.B. mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen) sind derzeit von vornherein ausgeschlossen.

Eine an Österreich gerichtete Handlungsempfehlung des UN-Fachausschusses aus 2013 verlangt u.a. den Zugang zu Persönlicher Assistenz auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Behinderungen.

„Niederösterreich hat bis dato diese Empfehlung nicht umgesetzt – das derzeitige System für Persönliche Assistenz entspricht nicht der UN-BRK““, betont Dr.in Christine Rosenbach, Vorsitzende des NÖ MTA.

Der NÖ MTA fordert daher den Ausbau von Persönlicher Assistenz mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Behinderung und von der Pflegegeld-Einstufung, eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung zukommen zu lassen, die ein inklusives, selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dazu muss die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmt-Leben“ ehestmöglich wieder einberufen werden.

Zu diesem Thema gibt es auch eine gemeinsame Presseaussendung mit den Monitoringausschüssen des Bundes und Kärnten. Dazu zwei Links: der Text der Presseaussendung als pdf sowie die APA/ots-Meldung.