Bericht 2020 des Monitoring-Ausschusses veröffentlicht

Deckblatt des Tätigkeitsberichtes 2020

Ende Mai 2021 hat die Landesregierung den Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses für das Jahr 2020 zur Kenntnis genommen. Der NÖ Monitoring-Ausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Insgesamt 14 Mitglieder und Ersatzmitglieder üben diese Funktion ehrenamtlich aus.

Auf 50 Seiten werden die wichtigsten Tätigkeiten des NÖ MTA, die UN-Behindertenrechts-Konvention und die gesetzlichen Grundlagen dargestellt. Das Jahr 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Für Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, waren die Einschränkungen oft sehr belastend. Der NÖ MTA hat daher in einer Empfehlung an die NÖ Landesregierung eingemahnt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN Konvention beachtet werden müssen. Das betrifft insbesondere das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft, auf Achtung der Privatsphäre, auf barrierefreien Zugang zu Informationen und auf Partizipation und Teilhabe am öffentlichen Leben. Eine weitere Empfehlung des NÖ MTA beschäftigte sich mit dem Thema barrierefreies Bauen und Wohnen.

Insgesamt fanden 2020 acht Sitzungen des NÖ MTA statt, die meisten davon über Video.
20 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe wurden auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten der UN Behindertenrechts-Konvention überprüft.

Inhaltlich war 2020 die Arbeit an dem sogenannten „Schattenbericht“ wichtig. Nach der UN Behindertenrechts-Konvention werden Staaten, so auch Österreich, regelmäßig geprüft. Anlässlich dieser Staaten-Prüfung haben erstmals alle Monitoring Einrichtungen in Österreich einen gemeinsamen Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich geschrieben. Für den NÖ MTA war dieser Bericht ein wichtiges Arbeitsthema.

Der MTA Bericht 2020 ist kostenlos auf der Homepage verfügbar (www.noe.gv.at/monitoringausschuss ) oder kann auch telefonisch angefordert werden:
Tel. 02742/9005-16212.

 

NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über barrierefreies Bauen und Wohnen

Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des NÖ Monitoring-Ausschusses (NÖ MTA), Empfehlungen an die NÖ Landesregierung abzugeben, die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen. In seiner letzten Sitzung am 9. Juni 2020 hat der NÖ MTA eine Empfehlung „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ beschlossen.

Unmittelbarer Anlass für das Aufgreifen des Themas war ein Entwurf für ein “Salzburger Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten”. Verbindliche Regeln für Barrierefreiheit sollen dort abgeschafft werden. Selbst Gebäude mit drei oberirdischen Geschossen müssen nach diesem Gesetzesentwurf keinen Aufzug haben.

Baurechtliche Änderungen sind auf die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen und die Barrierefreiheit unbedingt sicherzustellen.

Diese baurechtlichen Vorgaben bei Neu- und Umbauten hinsichtlich umfassende Barrierefreiheit in Niederösterreich sind dringend erforderlich und dürfen nicht von einer Quadratmeter- oder Personenanzahl abhängig gemacht werden. Der NÖ MTA hat diese Einschränkungen durch § 46 NÖ Bauordnung 2014 bereits mehrmals kritisiert (siehe z.B. die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf).

Barrierefreiheit ist Menschenrecht

Der barrierefreie Zugang zu Wohnraum ist ein Menschenrecht, das unter anderem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgeschrieben ist. Art. 9 UN-BRK verlangt, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden und zu Wohnraum. Bauliche Anlagen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.

Barrierefreiheit ist auch auf Grund der Entwicklung der Bevölkerung notwendig, denn in Niederösterreich werden immer mehr alte Menschen leben. Mit Maßnahmen der Barrierefreiheit wird ein großer Teil der Bevölkerung erreicht:

  • 10 % der Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit unbedingt angewiesen.
  • Für 30-40% der Bevölkerung ist sie notwendig.
  • Für 100% der Bevölkerung ist Barrierefreiheit von Vorteil.

Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen

Das bestehenden Fördersystem (für Wohngebäude, Freizeiteinrichtungen, etc.) ist unter Miteinbindung von Menschen mit Behinderungen oder deren Vertretungen (Partizipation) auf mögliche Unterstützungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen.

Der vollständige Text dieser Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.
Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.

 

Ein Leben ohne Hindernisse muss möglich sein!

Bericht 2018 des NÖ Monitoring-Ausschusses verfügbar

Der NÖ Monitoring-Ausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich.

Jedes Jahr legt er der NÖ Landesregierung einen Bericht vor. Ende Mai 2019 hat die NÖ Landesregierung den fünften Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen.

Der Monitoring-Ausschuss hielt voriges Jahr seine dritte öffentliche Sitzung ab, die unter dem Thema „Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“ stand. Neben zwei Fachreferaten erarbeiteten die rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Thementischen Vorschläge für den Abbau von Barrieren.

Im Berichtsjahr 2018 befasste sich der NÖ Monitoring-Ausschuss mit einigen Gesetzesentwürfen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, wie zum Beispiel dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Neben einigen positiven Entwicklungen, wie der Abschaffung des Pflege-Regresses, musste der Ausschuss auch wieder an seine Forderungen für eine Inklusive Bildung erinnern, da das NÖ Schulwesen noch nicht die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt hat.

Der Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses 2018 ist unter folgender Internetadresse kostenlos als pdf verfügbar:
http://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Berichte_NOeMTA.html

 

Der Tätigkeitsbericht 2017 ist da!

Die Mitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses

Im Juni 2018 veröffentlichte der NÖ Monitoring-Ausschuss seinen vierten Tätigkeitsbericht. Der Bericht behandelt das Jahr 2017.

Im Jahr 2017 fanden fünf Sitzungen des Monitoring-Ausschusses statt. In den Sitzungen hat sich der Monitoring-Ausschuss unter anderem mit der Inklusiven Bildung in Niederösterreich beschäftigt. Am 6. April 2017 hat er dazu eine Empfehlung beschlossen, die im Internet heruntergeladen werden kann: „Inklusive Bildung“. In dieser Empfehlung verlangt der NÖ Monitoring-Ausschuss die Erstellung eines Inklusionsfahrplanes zur Umsetzung aller Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich in NÖ.

Der Monitoring-Ausschuss hat sich auch mit dem Thema „Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“ sowie mit der 3. öffentlichen Sitzung (2018) beschäftigt.

Im Tätigkeitsbericht 2017 finden sich auch die Grundlagen der Arbeit des NÖ Monitoring-Ausschusses. Das sind die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das NÖ Monitoringgesetz. Das NÖ Monitoringgesetz ist 2013 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der NÖ Monitoringausschuss geschaffen; seine Aufgaben sind die Förderung und Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niederösterreich.

Wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, kann der Monitoring-Ausschuss Empfehlungen und Stellungnahmen an die NÖ Landesregierung abgeben. Der Monitoring-Ausschuss tut dies besonders im Begutachtungsverfahren von Landesgesetzen und Verordnungen. Im Jahr 2017 wurden 16 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet und zwei ausführliche Stellungnahmen abgegeben. (Link zu den Stellungnahmen des NÖ Monitoring-Ausschusses)

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 ist als pdf verfügbar: Link für das Herunterladen.

Fototext: Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses (Mai 2018). (Foto: Xaver Lahmer)

Öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses war ein großer Erfolg

ExpertInnen und SelbstvertreterInnen diskutierten über Inklusive Bildung in Niederösterreich

2. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 6. Dezember 2016
2. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 6. Dezember 2016

Bei der zweiten öffentlichen Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 6. Dezember in St. Pölten diskutierten rund 100 Expertinnen und Experten sowie  Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter über Inklusive Bildung in Niederösterreich. Dr. Christine Rosenbach, die Vorsitzende des Monitoringausschusses, freute sich auch über die Teilnahme von Sozial- und Bildungs-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz und Mag. Johann Heuras, Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Niederösterreich.

Direktor Alfred Waldherr von der Europaschule (NMS) Wiener Neustadt und Direktorin Andrea Strohmayer von der Volksschule/Neuen Mittelschule Rappottenstein berichteten über Erfahrungen und Erfolge der inklusiven Schule aus ihren Bildungseinrichtungen. Über die theoretischen Voraussetzungen referierte Dr. Maria-Luise Braunsteiner von der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Sie betonte, dass die inklusive Schule das Kind als Ausgangspunkt seines Lernens sehe. Jedes Kind lernt auf seinem individuell aktuellen und nächsten Entwicklungsniveau. Die Schule müsse sich den Kindern anpassen und nicht umgekehrt. Die inklusive Schule bietet verlässliche Strukturen für das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler.

Anschließend brachten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen zur inklusiven Bildung bei fünf „Themen-Tischen“ ein. Dabei wurden u. a. gelungene Projekte aus Niederösterreich vorgestellt sowie der Zusammenhang von Inklusion, Vielfalt und Leistung erläutert.

Anlass der öffentlichen Sitzung ist die UN-Behindertenrechts-Konvention, die besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf inklusive Bildung haben. Der NÖ Monitoringausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der NÖ Landeskompetenz. Der NÖ Monitoringausschuss hat inklusive Bildung wegen seiner Wichtigkeit gewählt und wird 2017 eine Empfehlung dazu formulieren.

Gruppenfoto Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ Monitoringausschusses
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ Monitoringausschusses.

In Kürze werden die Unterlagen der Sitzung unter http://www.noe.gv.at/monitoringausschuss zum Download bereit gestellt.

Thementische unter reger Beteiligung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen.
Thementische unter reger Beteiligung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen.
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Thementische unter reger Beteiligung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen.
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Thementische unter reger Beteiligung von SelbstvertreterInnen und ExpertInnen.
Die Ergebnisse der Thementische werden allen Teilnehmerinnen präsentiert.
Die Ergebnisse der Thementische werden allen TeilnehmerInnen präsentiert.

Informationen zur Inklusiven Bildung in Niederösterreich

(Unterlage für die 2. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 6. Dezember 2016 in St. Pölten)

Die UN-Behindertenrechts-Konvention gilt seit 2008 für Österreich.

Artikel 24 besagt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung haben. Ziel des Bildungssystems soll daher sein, Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Auch ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten sollen voll zur Entfaltung gebracht werden.

Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention

Ein Ziel des Nationalen Aktionsplanes ist, die inklusiven Schul- und Unterrichtsangebote auszubauen.

Bund, Länder und Gemeinden sollen zunächst in Modellregionen inklusive Schul- und Unterrichtsangebote erproben und diese bis 2020 ausbauen. Eigene Sonderschulen soll es dann nicht mehr geben.

Am 2. und 3. September 2013 wurde Österreich auf die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft.

Das Komitee hat unter anderem empfohlen, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in allen Bereichen der inklusiven Bildung vom Kindergarten bis Ende der Schulpflicht zu unterstützen.

NÖ Landtagsbeschluss vom 15. Juni 2016

Der NÖ Landtag hat beschlossen, dass Sonderschulen in NÖ bestehen bleiben sollen. Eltern sollen zwischen Sonderschule und inklusiven Unterricht wählen können.

 Inklusive Bildung in NÖ in Zahlen

 Landes-Kindergärten 2015/2016

  • 1051 Kindergärten mit 2897 Gruppen, davon 28 Heilpädagogische Gruppen und 90 Versuche mit Heilpädagogischer Betreuung
  • 51.516 Kindergartenkinder gesamt, davon werden 15,7% von Sonder-Kindergarten-PädagogInnen betreut und 7,7% von interkulturellen MitarbeiterInnen

Allgemein bildende öffentliche Pflichtschulen 2016/2017 (Volksschule, Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule)

  • 988 Schulen, davon 14 gemischte Schulen (Regelschule und Sonderschule) und 77 Sonderschulen
  • 3419 Klassen in Volksschulen, davon 600 Integrationsklassen
  • 2091 Klassen in Neue Mittelschulen, davon 681 Integrationsklassen
  • 158 Klassen in Polytechnischen Schulen, davon 85 Integrationsklassen
  • 111.135 SchülerInnen gesamt, davon 5,61% mit sonder-pädagogischem Förderbedarf (davon fast 48% in Sonderschulen

Landwirtschaftliche Berufsschulen 2015/2016

  • 2 Schulen
  • 284 SchülerInnen, davon im Rahmen der integrativen Berufsausbildung 12,7% mit Verlängerung der Lehrzeit und 4,9% mit Erwerb einer Teilqualifikation des jeweiligen Lehrberufs

Landesberufsschulen 2015/2016

  • 19 Schulen
  • 17.185 SchülerInnen, davon 562 integrativ unterrichtet