Schattenbericht zeigt: Behindertenrechte müssen verbessert werden

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt vor, dass regelmäßig die Umsetzung und Einhaltung der Rechte kontrolliert werden müssen. Neben dem offiziellen Bericht der Bundesregierung haben nun auch die Monitoringstellen als Überwachungsorgane der UN-Konvention einen sogenannten „Schattenbericht“ veröffentlicht. „Ich freue mich, dass es erstmals gelungen ist, dass alle Monitoringstellen in Österreich, also Bundesebene und alle Länder, einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht haben! Diese Bündelung von Kräften unterstützt die Bemühungen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.“ sagt dazu die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses Dr.in Christine Rosenbach. Die Veröffentlichung des Schattenberichtes fällt mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember zusammen.

Die wichtigsten Initiativen des NÖ Monitoring-Ausschusses finden sich auchim Bericht wieder: Die Forderungen nach einer Inklusiven Bildung, einer umfassenden Barrierefreiheit und Forderungen im Zusammenhang mit COVID-19 Maßnahmen. Gerade Menschen mit Behinderungen, die in größeren Einrichtungen leben müssen, sind besonders von den Einschränkungen betroffen.

Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden. Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien fordert der NÖ Monitoring-Ausschuss auch Menschen mit Behinderungen bzw. deren VertreterInnen im Sinne der Partizipation (Teilhabe) unbedingt einzubinden.

Der gemeinsame Bericht aller Monitoring-Organe des Bundes und der Länder kann als pdf hier geladen werden: https://www.monitoringausschuss.at/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf

UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version verfügbar

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich Staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Zur Kontrolle wurden Monitoringstellen eingerichtet, so auch der NÖ Monitoring-Ausschuss, der für die Verwaltung in Niederösterreich zuständig ist.

Der Text der UN-Behindertenrechtskonvention ist kompliziert und schwierig zu lesen. Das Sozialministerium hat nun gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen eine neue Fassung der Konvention im einfacher Sprache (Leichter-Lesen-Version) erarbeitet. Erst durch die Leichter-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention selber verlangt im Artikel 21 das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Leichte Sprache, um Kommunikation barrierefrei zu gestalten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version ist unter folgender Internetseite als pdf verfügbar:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214