Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt vor, dass regelmäßig die Umsetzung und Einhaltung der Rechte kontrolliert werden müssen. Neben dem offiziellen Bericht der Bundesregierung haben nun auch die Monitoringstellen als Überwachungsorgane der UN-Konvention einen sogenannten „Schattenbericht“ veröffentlicht. „Ich freue mich, dass es erstmals gelungen ist, dass alle Monitoringstellen in Österreich, also Bundesebene und alle Länder, einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht haben! Diese Bündelung von Kräften unterstützt die Bemühungen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.“ sagt dazu die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses Dr.in Christine Rosenbach. Die Veröffentlichung des Schattenberichtes fällt mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember zusammen.
Die wichtigsten Initiativen des NÖ Monitoring-Ausschusses finden sich auchim Bericht wieder: Die Forderungen nach einer Inklusiven Bildung, einer umfassenden Barrierefreiheit und Forderungen im Zusammenhang mit COVID-19 Maßnahmen. Gerade Menschen mit Behinderungen, die in größeren Einrichtungen leben müssen, sind besonders von den Einschränkungen betroffen.
Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden. Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien fordert der NÖ Monitoring-Ausschuss auch Menschen mit Behinderungen bzw. deren VertreterInnen im Sinne der Partizipation (Teilhabe) unbedingt einzubinden.
Der gemeinsame Bericht aller Monitoring-Organe des Bundes und der Länder kann als pdf hier geladen werden: https://www.monitoringausschuss.at/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf