NÖ MTA erfolgreich: Korrekturen beim Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes

Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat ebenso wie zahlreiche andere Einrichtungen eine Stellungnahme zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes abgegeben. Einige der geplanten Regelungen bedeuteten eine Verschlechterung der Situation von Menschen mit Behinderungen.

Inzwischen wurde der Entwurf überarbeitet und einige dieser kritisierten Schwachstellen konnten geändert werden:

  • Die Bundesländer dürfen weiterhin zusätzliche Leistungen gewähren, etwa für den Wohnbedarf.
  • Der behinderungsbedingte Zuschlag von 18% ist nun zwingend vorgesehen (keine „kann“-Bestimmung mehr).
  • Bei Haushaltsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen wird die Geldleistung nicht gedeckelt.

Der NÖ Monitoring Ausschuss wünscht sich ein spezielles Sozialhilfe-Gesetz für Menschen mit Behinderungen, das deren Lebensstandard zielgruppengenau sicherstellt.

NÖ Monitoring-Ausschuss beantwortet UN-Fragenkatalog

Derzeit läuft die 2. Staatenprüfung Österreichs über den Stand der Umsetzung der UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In seiner Sitzung Ende März 2019 hat der NÖ Monitoring-Ausschuss den Fragenkatalog der UNO beantwortet und den Schwerpunkt dabei auf Erfolge und Probleme in Niederösterreich gelegt.

Gesetzliche Verbesserungen erreicht

2017 wurde das NÖ Antidiskriminierungsgesetz wesentlich verbessert. Alle Diskriminierungsmerkmale (Ethnie, Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion/Weltanschauung und sexuelle Orientierung) sind nun in allen Lebensbereichen gleich geschützt. Eine Novelle 2018 brachte noch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in NÖ.

Derzeit fehlen aber noch zeitlich verbindliche Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit hinsichtlich bestehender älterer Gebäude (Etappenpläne). Auch gibt es nach wie vor keine gesetzliche Grundlage für einen Rechtsanspruch auf Beseitigung einer Barriere, derzeit sieht das Gesetz nur einen Anspruch auf Geld-Entschädigung vor.

Kritisch merkte der NÖ Monitoring-Ausschuss auch an, dass bei Initiativanträgen im Landtag eine Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Partizipation) schwer möglich ist, da es kein Begutachtungsverfahren gibt. Er verlangt die Durchführung von gesetzlichen Begutachtungsverfahren mit Möglichkeit zur Stellungnahme bei Vorhaben, die Rechte von Menschen mit Behinderung betreffen.

NÖ Baurecht: Barrierefreiheit nicht gewährleistet

Das NÖ Baurecht (z.B. die Bauordnung) stellt nicht sicher, dass Baulichkeiten umfassend barrierefrei ausgeführt sind. Menschen mit Behinderungen ist daher nicht die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen gewährleistet.

Positiv wird gesehen, dass Sitzungen des NÖ Landtages („Aktuelle Stunde“) seit 2019 in Gebärdensprache übersetzt im Internet übertragen werden.

Inklusive Bildung noch nicht verwirklicht

In NÖ haben rund 5.800 Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Im Schuljahr 2017/2018 haben 45 % der Kinder mit sonder-pädagogischem Förderbedarf eine Sonderschule besucht. Der NÖ Landtag hat sich 2016 und 2017 für den Erhalt von Sonderschulen ausgesprochen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss stellte dazu auch in einer Empfehlung an die NÖ Landesregierung fest, dass die Regel- und Sonderschulen in NÖ in der bestehenden Form nicht inklusiv sind. Sie entsprechen somit nicht den Vorgaben der UN-BRK. Der NÖ Monitoring-Ausschuss fordert einen Inklusions-Fahrplan für alle Schulen und Kindergärten, für die das Land NÖ zuständig ist. Darin sollen Etappenziele, regelmäßige Überprüfungen und eine baldige Umsetzung festgelegt werden.

Führungen für sehbeeinträchtigte und blinde Personen in Rahmen des NÖ Museumsfrühlings

Das Projekt BhW barrierefrei bietet im Zuge des Museumsfrühlings spezielle Führungen für sehbeeinträchtigte und blinde Personen in folgenden Museen an:

  • Schau.Räume.Thaya
    Mag. Roland Hauke
    Samstag, 18. Mai 2019 um 10:00 Uhr
  • Waldbauernmuseum Gutenstein
    Judith Pawelak-Ast
    Sonntag, 19. Mai 2019 um 10:00 Uhr

Ein Shuttle Bus wird vom BhW Niederösterreich zur Verfügung gestellt. Anmeldungen bis 30. April 2019 erbeten unter barrierefrei@bhw-n.eu.

Allgemeine Informationen zum Museumsfrühling
Am 18. und 19. Mai 2019 laden Niederösterreichs Museen zum Museumsfrühling. Anlässlich des Internationalen Museumstags bieten über 100 Museen und Sammlungen abwechslungsreiche Programme für die Besucher und Besucherinnen: von Ausstellungseröffnungen bis zu Spezialführungen, von Kinder-Workshops bis zu Konzerten und Theateraufführungen in Museen.
35.000 Museen in 140 Ländern begehen weltweit jährlich im Mai den vom
Internationalen Museumsrat ICOM ausgerufenen Internationalen Museumstag, um auf die Bedeutung und Vielfalt der Museen aufmerksam zu machen. Das jährlich wechselnde Motto lautet 2019 „Museen – Zukunft lebendiger Traditionen“. Über 100 Museen und Sammlungen machen an diesem Wochenende landesweit mit besonderen Programmen auf sich aufmerksam.
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Einladung des Clubs 81 zum Themenabend „Schlichtungen“ am 28. März 2019

Der Club 81 lädt  zum

Themenabend „Schlichtungen“  
mit Mag. Aaron Banovic von der Behindertenanwaltschaft im Rahmen des Clubabends am Donnerstag, 28. März  ab 18.00 Uhr
im Hippolythaus St. Pölten – Eybnerstraße 5

sehr herzlich ein.

Zur Person des Referenten:

Mag. Aaron Banovics ist Referent im Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Vorstandsmitglied der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen, sowie Leitungsmitglied des Komitees für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen in Österreich.

„Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen“
Karl Jaspers (1883-1969).

Das Behindertengleichstellungsgesetz verankert den Diskriminierungsschutz in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Werde ich diskriminiert, kann ich zunächst ein Schlichtungsgespräch beantragen. Es ist eine relativ einfache und kostenlose Möglichkeit, einen
Einigungsversuch zu starten.

Bleibt die Schlichtung erfolglos, kann man klagen.  Fragen wie z.B.

  • wie läuft so eine Schlichtung ab?
  • wer kann mich dabei unterstützen?
  • welche Möglichkeiten habe ich nach erfolgloser Schlichtung?

stellen sich den betroffenen Personen.

Alle diese Themen und Fragen werden beim Clubabend behandelt.

MTA-Forderung umgesetzt: Gebärdensprach-Dolmetsch im NÖ Landtag

Symbolbild Gebärdendolmetsch, zwei Hände

Beharrlichkeit zahlt sich aus – das trifft auch auf eine Forderung des NÖ Monitoring-Ausschusses zu. Bei seiner ersten öffentlichen Sitzung im Dezember 2015 wurde die Forderung nach einer Übersetzung der Sitzungen des NÖ Landtages in die Gebärdensprache erhoben.

Die Sitzungen des NÖ Landtages werden im Internet übertragen. Diese akustische Übertragung können gehörlose Personen nicht verstehen. Die Sitzungen sind daher nicht barrierefrei. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Österreich, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu schaffen. Das gilt ausdrücklich auch für Internetdienste. Konkret wird geregelt, dass für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden müssen. Für gehörlose Personen geschieht dies nun zusätzlich durch die Gebärdensprache.

Die Österreichische Gebärdensprache ist seit 2005 in Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausdrücklich als eigenständige Sprache anerkannt.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat 2016 Verhandlungen mit der Landtagsdirektion aufgenommen. Wegen technischer Herausforderungen und der budgetären Planung hat sich die Realisierung verzögert. Schließlich konnte nun in der ersten Sitzung des Jahres 2019 mit Hilfe des Präsidenten des Landtages Mag. Karl Wilfing und des engagierten Landtagsdirektors Mag. Thomas Obernosterer die Übersetzung in die Gebärdensprache starten. Vorerst wird jeweils die aktuelle Stunde des Landtages übersetzt.

Präs. Mag. Karl Wilfing und Dolmetscherin Sabine Zeller: Der Präsident erlernt die ersten Worte in der Österreichischen Gebärdensprache.
Präs. Mag. Karl Wilfing und Dolmetscherin Sabine Zeller: Der Präsident erlernt die ersten Worte in der Österreichischen Gebärdensprache. (Foto: NÖ Landtag)

 

Der Film „Mabacher #ungebrochen“ startet

Filmplakat mabacher #ungebrochen

Martin Habacher, der bekannte Youtuber und Blogger, starb heuer (2019) im Jänner. Er erlebte damit nicht mehr die Premiere des Doku-Films „Mabacher #ungebrochen“.

Filmplakat mabacher #ungebrochen
mabacher #ungebrochen

Habacher wurde bei seiner Geburt ein früher Tod prognostiziert. Er kam mit der Glasknochenkrankheit zur Welt – doch seine körperliche Zerbrechlichkeit machte ihn letztendlich zu einer stärkeren Persönlichkeit, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Auf vehemente und doch humorvolle Art und Weise trat er für Toleranz und gegen Barrieren auf.

Der inzwischen vielfach preisgekrönte Streifen startet am 18. Februar im Cinema Paradiso in St. Pölten und am 02. März in Krems im Kino im Kesselhaus, jeweils in Anwesenheit des Regisseurs Stefan Wolner.

In Wien läuft der Film im Filmcasino und im Schikaneder Kino.

Informationen unter: http://mabacherfilm.com/

Regisseur Stefan Wolner und Hauptdarsteller Martin Habacher
Regisseur Stefan Wolner und Hauptdarsteller Martin Habacher (Foto: http://mabacherfilm.com/)

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erhalten in NÖ Hilfsmittel

Das NÖ Medienzentrum stellt für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigung, kommunikativer und körperlicher Behinderung technische bzw. elektronische Hilfsmittel zur Verfügung. Diese Hilfsmittel wie Tafellesesysteme, Augensteuerungssysteme, Vergrößerungssoftware, Screenreader oder Kommunikationsprogramme erleichtern die Teilnahme am Unterricht und am Kindergartenalltag.

Das Land Niederösterreich kauft für Pflichtschulen und Kindergärten im Bedarfsfall diese Geräte und Softwaretools an und verleiht sie dann an die Gemeinden als Schul- und Kindergartenerhalter. Im Jahr 2018 wurden Hilfsmittel im Wert von mehr als 209.000 Euro für Schul- und Kindergartenkinder mit erhöhtem Förderbedarf über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds angekauft.

Information: http://www.noemedia.at

(Quelle: NLK, 7.1.2019)

BhW Niederösterreich vergibt erstmals Preise für Barrierefreiheit

Vorbild Barrierefreiheit 2018
Vorbild Barrierefreiheit 2018 (Foto: BhW / Gerald Lechner)

In der Niederösterreichischen Landesbibliothek wurde Ende Oktober 2018 erstmals der Preis „Vorbild Barrierefreiheit“ in NÖ im Beisein zahlreicher Gäste vergeben.

Die BhW Niederösterreich GmbH ist eine Erwachsenenbildungseinrichtung, die gemäß ihrem Slogan „Bildung hat Wert“ aktuelle, gesellschaftsrelevante Themen aufgreift und Bildungsangebote in den Gemeinden unterstützt. Neben Basisbildungsangeboten, Jugendcoaching, Bildungsberatung, Zeitpunkt Lesen und Bildungsehrenamt ist „Barrierefreiheit“ seit Jahren ein wesentliches Aufgabengebiet der BhW Bildungsarbeit. Nun wurde zum ersten Mal der Preis „Vorbild Barrierefreiheit 2018“ vergeben. „Barrierefreiheit heißt selbstbestimmt, dient der Vermeidung von Diskriminierung und hilft der Gesellschaft“, so Martin Lammerhuber, Holdinggeschäftsführer Kultur.Region.Niederösterreich

Eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am öffentlichen Leben muss für alle Menschen gegeben sein. „BhW barrierefrei“leistet in diesem Sinne in ganz Niederösterreich Informations- und Sensibilisierungsarbeit zu den Themen „Inklusion“, „Behinderung“, „Barrierefreiheit“ und „altersgerechte Gesellschaft“.

Vorbilder vor den Vorhang

Mit der BhW Auszeichnung „Vorbild Barrierefreiheit 2018“ werden Betriebe, Gemeinden, Organisationen, Veranstaltungen, Institutionen oder Projekte in Niederösterreich geehrt, die erfolgreich Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umgesetzt haben. Barrierefreiheit kann nicht immer zu 100 Prozent verwirklicht werden, aber es ist wichtig, dass viele Initiativen gesetzt werden, um sich dem Ziel einer barrierefreien Umwelt für alle zu nähern.

Als Vorbilder sollen die Ausgezeichneten weitere Verantwortliche und Akteurinnen und Akteure in den Regionen motivieren, sich des Themas Barrierefreiheit künftig verstärkt anzunehmen. In den folgenden Kategorien wurde die Auszeichnung verliehen: Gemeinden, Wirtschaft/Tourismus, Kultur/Veranstaltungen, Personen/Institutionen und Bildung/Kommunikation.

Preisträger „Vorbild Barrierefreiheit 2018“

In der Kategorie Institutionen/Personen sind die Vereine Spielerpass und Club 81 die Preisträger.

Spielerpass, Obmann Niklas Karner, Krems an der Donau

Der Verein bietet Menschen mit Behinderungen materielle und soziale Unterstützung im Bereich Sport und Bewegung. Mit dem Ziel, Spielfreude zu vermitteln und das gesellschaftliche Bewusstsein für Inklusion und Nachhaltigkeit zu stärken, setzt sich die gemeinnützige Organisation ehrenamtlich für Special Needs Teams und inklusive Mannschaften in Niederösterreich ein.

Neben großen Fußballturnieren, mit Unterstützung vom berühmten Fußballern, organisiert der Verein ehrenamtlich Trainingscamps, Diskussionssymposien, Inklusionsquizze und das abgeschlossene Projekt „Balltonnen“. Ein vergleichbares Projekt mit diesem ehrenamtlichen Aufwand gibt es in Niederösterreich nicht.

Club 81, Obmann Josef Schoisengeyer, St. Pölten

Der Club 81 in St. Pölten, der das Ziel der Integration behinderter Menschen verfolgt, bietet gesellige Zusammenkünfte mit der Möglichkeit zur Kontaktfindung, Rehabilitationshilfen, Information und Beratung, den Besuch kultureller Veranstaltungen, den 1. NÖ Behindertenfahrtendienst St. Pölten (Partner ist Funk-Taxi Rittner), Reisen und Ausflüge mit einem rollstuhlgerechten Luxusreisebus. Bei Reisen und Ausflügen begleiten ehrenamtliche HelferInnen des Roten Kreuzes Prinzersdorf. Weiters wird die Vermittlung von behindertengerechten Urlaubsquartieren und die Führerscheinausbildung in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen angeboten. Obmann Josef Schoisengeyer ist auch Mitglied des NÖ Monitoringausschusses.

Informationen über alle Preisträger finden sich auf: https://www.bhw-n.eu/no_cache/aktuelles/news-detail/artikel/erstmals-barrierefrei-preis-in.html?utm_source=bhw-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_11-2018

Preisverleihung an Club 81 Obmann Josef Schoisengeyer
Preisverleihung an Club 81 Obmann Josef Schoisengeyer (Foto: BhW / Gerald Lechner)

Der Klagsverband lädt zu einer Informations-Veranstaltung ein

für Nicht-Mitglieder und Interessierte

Der Klagsverband hilft Personen, die diskriminiert wurden, bei der Rechtsdurchsetzung.

50 Mitgliedsvereine unterstützen den Klagsverband dabei als erste Anlaufstelle für Betroffene. Fördernde Mitglieder vervollständigen mit ihrer Kompetenz und ihrer Erfahrung das Netzwerk und erhalten eine Reihe von Serviceleistungen.

Neben der Rechtsdurchsetzung gehört zu den Angeboten des Klagsverbands auch die Rechtspolitik: Mit Stellungnahmen und Schattenberichten kann die Entwicklung des österreichischen Gleichstellungsrechts zum Schutz der Betroffenen verbessert werden.

In Schulungen und Workshops wird das Know-How zum Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht an Berater_innen aus allen Bereichen weitergegeben.

Wenn Sie mehr über die Arbeit des Klagsverbands erfahren wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich bei dieser Veranstaltung zu informieren!

Datum
Montag, 17. September 2018, 16.00 bis 19.00 Uhr
Ort
VinziRast Mittendrin Dachgeschoß, Währingerstraße 19, 1090 Wien

Anmeldung bis 3. September 2018 an: andrea.ludwig@klagsverband.at

Bitte geben Sie bei der Anmeldung bekannt, ob Sie ÖGS-Dolmetschung oder andere Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an der Klausur ist kostenlos. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. ÖGS-Dolmetschung wird angeboten.

Falls Sie bei der Veranstaltung nicht fotografiert werden wollen, geben Sie uns das bitte bei der Anmeldung ebenfalls bekannt.

Hier finden Sie das Programm:

PROGRAMM
16.00 Uhr
Beginn und Begrüßung

16.15 Uhr
Der Klagsverband stellt sich vor: Was sind die Aktivitäten und Ziele des Klagsverbands? Wie kann ich Mitglied werden? Welche Serviceleistungen kann ich in Anspruch nehmen? Was bringt eine Fördermitgliedschaft? – Dieter Schindlauer
Was waren die Highlights der Klagsverbands-Arbeit in den letzten Jahren? – Volker Frey

17.15 bis 17.45 Uhr Pause

17.45 Uhr
Die Arbeit mit internationalen Konventionen am Beispiel der UN-Frauenrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention und der Antirassismuskonvention.
Es präsentieren:  Elisabeth Udl, Andrea Ludwig und Lukas Gottschamel

18.45 Uhr
FAQ – Volker Frey beantwortet Ihre Fragen zum Klagsverband.

19.00 Uhr
Ausklang mit einem kleinen Buffet

Referent_innen:
Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands
Lukas Gottschamel, Leiter der Rechtsberatung bei ZARA
Andrea Ludwig, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband
Dieter Schindlauer, Präsident des Klagsverbands
Elisabeth Udl, Geschäftsführerin Kraftwerk/Verein Ninlil



 

Der Tätigkeitsbericht 2017 ist da!

Die Mitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses

Im Juni 2018 veröffentlichte der NÖ Monitoring-Ausschuss seinen vierten Tätigkeitsbericht. Der Bericht behandelt das Jahr 2017.

Im Jahr 2017 fanden fünf Sitzungen des Monitoring-Ausschusses statt. In den Sitzungen hat sich der Monitoring-Ausschuss unter anderem mit der Inklusiven Bildung in Niederösterreich beschäftigt. Am 6. April 2017 hat er dazu eine Empfehlung beschlossen, die im Internet heruntergeladen werden kann: „Inklusive Bildung“. In dieser Empfehlung verlangt der NÖ Monitoring-Ausschuss die Erstellung eines Inklusionsfahrplanes zur Umsetzung aller Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich in NÖ.

Der Monitoring-Ausschuss hat sich auch mit dem Thema „Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“ sowie mit der 3. öffentlichen Sitzung (2018) beschäftigt.

Im Tätigkeitsbericht 2017 finden sich auch die Grundlagen der Arbeit des NÖ Monitoring-Ausschusses. Das sind die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das NÖ Monitoringgesetz. Das NÖ Monitoringgesetz ist 2013 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der NÖ Monitoringausschuss geschaffen; seine Aufgaben sind die Förderung und Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niederösterreich.

Wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, kann der Monitoring-Ausschuss Empfehlungen und Stellungnahmen an die NÖ Landesregierung abgeben. Der Monitoring-Ausschuss tut dies besonders im Begutachtungsverfahren von Landesgesetzen und Verordnungen. Im Jahr 2017 wurden 16 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet und zwei ausführliche Stellungnahmen abgegeben. (Link zu den Stellungnahmen des NÖ Monitoring-Ausschusses)

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 ist als pdf verfügbar: Link für das Herunterladen.

Fototext: Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses (Mai 2018). (Foto: Xaver Lahmer)