Schattenbericht zeigt: Behindertenrechte müssen verbessert werden

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt vor, dass regelmäßig die Umsetzung und Einhaltung der Rechte kontrolliert werden müssen. Neben dem offiziellen Bericht der Bundesregierung haben nun auch die Monitoringstellen als Überwachungsorgane der UN-Konvention einen sogenannten „Schattenbericht“ veröffentlicht. „Ich freue mich, dass es erstmals gelungen ist, dass alle Monitoringstellen in Österreich, also Bundesebene und alle Länder, einen gemeinsamen Bericht veröffentlicht haben! Diese Bündelung von Kräften unterstützt die Bemühungen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.“ sagt dazu die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses Dr.in Christine Rosenbach. Die Veröffentlichung des Schattenberichtes fällt mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember zusammen.

Die wichtigsten Initiativen des NÖ Monitoring-Ausschusses finden sich auchim Bericht wieder: Die Forderungen nach einer Inklusiven Bildung, einer umfassenden Barrierefreiheit und Forderungen im Zusammenhang mit COVID-19 Maßnahmen. Gerade Menschen mit Behinderungen, die in größeren Einrichtungen leben müssen, sind besonders von den Einschränkungen betroffen.

Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden. Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien fordert der NÖ Monitoring-Ausschuss auch Menschen mit Behinderungen bzw. deren VertreterInnen im Sinne der Partizipation (Teilhabe) unbedingt einzubinden.

Der gemeinsame Bericht aller Monitoring-Organe des Bundes und der Länder kann als pdf hier geladen werden: https://www.monitoringausschuss.at/download/berichte/Schattenbericht-zur-List-of-Issues_final.pdf

NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über barrierefreies Bauen und Wohnen

Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des NÖ Monitoring-Ausschusses (NÖ MTA), Empfehlungen an die NÖ Landesregierung abzugeben, die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen. In seiner letzten Sitzung am 9. Juni 2020 hat der NÖ MTA eine Empfehlung „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ beschlossen.

Unmittelbarer Anlass für das Aufgreifen des Themas war ein Entwurf für ein “Salzburger Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten”. Verbindliche Regeln für Barrierefreiheit sollen dort abgeschafft werden. Selbst Gebäude mit drei oberirdischen Geschossen müssen nach diesem Gesetzesentwurf keinen Aufzug haben.

Baurechtliche Änderungen sind auf die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen und die Barrierefreiheit unbedingt sicherzustellen.

Diese baurechtlichen Vorgaben bei Neu- und Umbauten hinsichtlich umfassende Barrierefreiheit in Niederösterreich sind dringend erforderlich und dürfen nicht von einer Quadratmeter- oder Personenanzahl abhängig gemacht werden. Der NÖ MTA hat diese Einschränkungen durch § 46 NÖ Bauordnung 2014 bereits mehrmals kritisiert (siehe z.B. die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf).

Barrierefreiheit ist Menschenrecht

Der barrierefreie Zugang zu Wohnraum ist ein Menschenrecht, das unter anderem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgeschrieben ist. Art. 9 UN-BRK verlangt, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden und zu Wohnraum. Bauliche Anlagen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.

Barrierefreiheit ist auch auf Grund der Entwicklung der Bevölkerung notwendig, denn in Niederösterreich werden immer mehr alte Menschen leben. Mit Maßnahmen der Barrierefreiheit wird ein großer Teil der Bevölkerung erreicht:

  • 10 % der Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit unbedingt angewiesen.
  • Für 30-40% der Bevölkerung ist sie notwendig.
  • Für 100% der Bevölkerung ist Barrierefreiheit von Vorteil.

Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen

Das bestehenden Fördersystem (für Wohngebäude, Freizeiteinrichtungen, etc.) ist unter Miteinbindung von Menschen mit Behinderungen oder deren Vertretungen (Partizipation) auf mögliche Unterstützungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen.

Der vollständige Text dieser Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.
Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.

 

NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen während der Covid19-Schutzmaßnahmen

Dekoratives Foto zu Social Distanzing

Vieles ist in Corona-Zeiten anders, auch die Sitzungen des NÖ Monitoring Ausschusses (NÖ MTA). Zweimal hat sich der NÖ MTA rein „virtuell“ getroffen, also mittels einer Videokonferenz. Das Foto zeigt eine Bildschirmaufnahme von der Sitzung am 9. Juni 2020. Es war dies schon die vierte Sitzung des NÖ MTA in der zweiten Funktionsperiode, die von 2019 bis 2025 dauert.Mitglieder des NÖ MTA bei einer Videokonferenz

Mitglieder des NÖ MTA bei einer Videokonferenz

Ein aktuelles Thema stand im Mittelpunkt der letzten Sitzung: die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen während der Covid19-Schutzmaßnahmen.

Notwendige Schutzmaßnahmen zur Abwehr von gesundheitlichen Schäden durch Covid19-Infektionen sind für viele Menschen nachvollziehbar und auch verständlich. Wird die Öffentlichkeit hingegen nicht (ausreichend) über die Maßnahmen selbst und deren Gründe informiert oder sind die veröffentlichten Informationen nicht für alle Menschen gleichermaßen

zugänglich, hat das negative Konsequenzen. Vertrauen und Verständnis schwinden, Vorsichtsmaßnahmen verlieren bei vielen Menschen an Bedeutung und die Grenze zwischen gerechtfertigtem Eingriff in Grund- und Menschenrechte und deren Verletzung wird zum Thema.

Der NÖ MTA überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Daher richtet sich eine Empfehlung über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen an die NÖ Landesregierung.

Die NÖ Landesregierung möge im Falle zukünftiger Infektionswellen und der Notwendigkeit einschränkender Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung die Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitberücksichtigen;

Das gilt für ein Recht

  • auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft (Art 19)
  • auf Achtung ihrer Privatsphäre (Art 22)
  • auf barrierefreien Zugang zu Informationen (Art 21) auf Partizipation und Teilhabe am öffentlichen Leben (Art 29)

Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden.

Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien (z.B. Krisenstäben, u.ä.) im Zusammenhang mit einer Infektionswelle sind auch Menschen mit Behinderungen bzw. VertreterInnen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Partizipation unbedingt einzubinden.

Bei der Festschreibung von Einschränkungen der persönlichen Freiheit (z.B. Kontakt- und Besuchsverbote in Einrichtungen) sind regelmäßig die damit verfolgten Schutzzwecke mit den damit verbundenen Einschränkungen abzuwägen; dabei ist das konkret erforderliche Ausmaß von Einschränkungen zu evaluieren.

Informationen über derartige Einschränkungen sind im ausreichenden Ausmaß sowohl inhaltlich als auch technisch barrierefrei zu gestalten.

Diese Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

NÖ Monitoring-Ausschuss startet in die zweite Funktionsperiode 2019 bis 2025

Der NÖ Monitoring-Ausschuss konstituierte sich im Zuge seiner Sitzung am 19. Februar 2920 und startete damit in seine 2. Funktionsperiode 2019 – 2025.

Rückblick auf 2013 – 2019

In Anwesenheit von Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister blickte die Ausschuss-Vorsitzende auf die Arbeit der vergangenen sechs Jahre zurück.

Inhaltlich legte der NÖ Monitoring-Ausschuss seinen Schwerpunkt auf die Themen Bildung, Baurecht, Soziales und Partizipation. Zahlreiche Stellungnahmen und auch Empfehlungen befassten sich mit diesbezüglichen Gesetzesentwürfen; der Ausschuss wies beharrlich auf die Notwendigkeit hin, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Überreichung der Dekrete und Start in die 2. Funktionsperiode 2019 -2025

Anschließend überreichte Landesrätin Teschl-Hofmeister die Bestellungsdekrete an die wieder- und neubestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder.

Sie bedankte sich bei allen Ersatz-/Mitgliedern und auch bei den zwei ausgeschiedenen Personen des NÖ Monitoring-Ausschusses für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss 2019 – 2025 nach Überreichung der Dekrete durch Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister am 19. Februar 2020:

Copyright: NLK Pfeiffer

 

 

Mitglieder + Ersatzmitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses 2019 – 2025

Dr.in Christine Rosenbach                     Mag.a Claudia Grübler-Camerloher

Andreas Mühlbauer                              Sandra Hermann

Harald Ellbogen                                    Johann Bauer

Mag.a Johanna Denk                            Josef Schoisengeyer

Johannes Hofer, MBA                          Ronald Söllner

Mag.a Theresa Hammer                       MMag. Volker Frey

Mag. Dr. Erich Lehner                          Mag.a Dr.in Maria-Luise Braunsteiner

 

„GewALT – wenn Pflegebedürftige zu Opfern werden“

Gewalt gegen ältere und schutzbedürftige Menschen wird zu selten öffentlich diskutiert und thematisiert. Erhebungen zufolge berichtet jedoch jeder zehnte ältere Mensch von Übergriffen in seinem direkten Umfeld. Es ist jedoch aufgrund von Scham- und Schuldgefühlen von einer großen Dunkelziffer auszugehen.

Unter dem Motto „hinschauen statt wegschauen“ veranstaltet die Opferschutzgruppe des Universitätsklinikums Tullns am 16. und 17. April 2020 ein zweitägiges Symposium im Minoritenkloster Tulln zum Thema „GewALT – wenn Pflegebedürftige zu Opfern werden“.

Das zweitägige Symposium informiert über folgende Themen:
• wie und wann Pflegende — Angehörige wie Profis — an ihre Grenzen kommen können,
• warum Überforderung mitunter in Gewalt resultiert,
• was jeder von uns zur Prävention beitragen kann,
• welche Rolle das Gesundheitswesen dabei spielt sowie
• allgemeine medizinische, pflegerische, rechtliche, ethische und psychosoziale Hintergründe

ExpertInnen, Interessierte, Betroffene und Laien sind zu Vorträgen, Diskussionen und Vernetzung eingeladen.

Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung unter
www.hinschauenstattwegschauen.at

 

Sprechtag mit Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer

Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, Dr. Hansjörg Hofer, hält am 7. April 2020 von 10:00 bis 10:00 Uhr im Sozialministeriumservice – Landesstelle Niederösterreich, Daniel-Gran-Straße 8/ 3.Stock, 3100 St. Pölten, einen Sprechtag ab.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.behindertenanwalt.gv.at/ oder unter der gebührenfreien Hotline Tel. 0800 80 80 16.

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer

Ein Leben ohne Hindernisse muss möglich sein!

Bericht 2018 des NÖ Monitoring-Ausschusses verfügbar

Der NÖ Monitoring-Ausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich.

Jedes Jahr legt er der NÖ Landesregierung einen Bericht vor. Ende Mai 2019 hat die NÖ Landesregierung den fünften Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen.

Der Monitoring-Ausschuss hielt voriges Jahr seine dritte öffentliche Sitzung ab, die unter dem Thema „Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“ stand. Neben zwei Fachreferaten erarbeiteten die rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Thementischen Vorschläge für den Abbau von Barrieren.

Im Berichtsjahr 2018 befasste sich der NÖ Monitoring-Ausschuss mit einigen Gesetzesentwürfen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, wie zum Beispiel dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Neben einigen positiven Entwicklungen, wie der Abschaffung des Pflege-Regresses, musste der Ausschuss auch wieder an seine Forderungen für eine Inklusive Bildung erinnern, da das NÖ Schulwesen noch nicht die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt hat.

Der Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses 2018 ist unter folgender Internetadresse kostenlos als pdf verfügbar:
http://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Berichte_NOeMTA.html

 

UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version verfügbar

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich Staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Zur Kontrolle wurden Monitoringstellen eingerichtet, so auch der NÖ Monitoring-Ausschuss, der für die Verwaltung in Niederösterreich zuständig ist.

Der Text der UN-Behindertenrechtskonvention ist kompliziert und schwierig zu lesen. Das Sozialministerium hat nun gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen eine neue Fassung der Konvention im einfacher Sprache (Leichter-Lesen-Version) erarbeitet. Erst durch die Leichter-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention selber verlangt im Artikel 21 das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Leichte Sprache, um Kommunikation barrierefrei zu gestalten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter-Lesen-Version ist unter folgender Internetseite als pdf verfügbar:
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=214

 

NÖ Landesausstellung 2019 in Wiener Neustadt ist barrierefrei – baulich und inhaltlich

NÖ Landesausstellung 2019 "Welt in Bewegung"

Die NÖ Landesausstellungen haben sich schon früh um eine inklusive und barrierefreie Gestaltung verdient gemacht. Dabei geht es aber nicht nur um die bauliche Barrierefreiheit, die es ermöglicht, auch mit einem Rollstuhl alle Teile der Ausstellung zu erreichen. Ebenso soll die Präsentation der Inhalte für alle Besucher und Besucherinnen barrierefrei sein. Konkret bedeutet dies Gebärdensprachvideos, Leichter-Lesen-Texte und taktile sowie akustische Stationen. Alle barrierefreien Informationen sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Ein einfaches Foto mit dem Smartphone auf den QR Code erleichtert den Zugang zu den Informationen.

Die NÖ Landesausstellung 2019 „Welt in Bewegung“ in Wiener Neustadt setzt dieses inklusive Design fort und bietet einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen. Nachfolgend ein paar Fotos mit Beispielen der gelungenen Umsetzung:

(Alle Fotos: NÖ Landesausstellung 2019, Klaus Pichler / kpic.at)

Taktiles Modell von der Platte des Friedrichsgrabs aus dem Stephansdom
Taktiles Modell von der Platte des Friedrichsgrabs aus dem Stephansdom
Taktiles Modell von Maximilian I. mit einem QR Code für einen akustischen Text über das Smartphone
Taktiles Modell von Maximilian I. mit einem QR Code für einen akustischen Text über das Smartphone
Reliefmodell der Region in den Kasematten: hier kann man die Geografie bzw. die Höhenunterschiede ertasten.
Reliefmodell der Region in den Kasematten: hier kann man die Geografie bzw. die Höhenunterschiede ertasten.
Der Plan der Kasematten (Ausstellungsort) ist ebenfalls taktil ertastbar
Der Plan der Kasematten (Ausstellungsort) ist ebenfalls taktil ertastbar
Verschiedene Objekte in blau sind Nachbildungen zum Ertasten
Verschiedene Objekte in blau sind Nachbildungen zum Ertasten

 

AMS NÖ unterstützt Berufseinstieg für Jobsuchende mit Behinderung

Beratungsgespräch eines blinden Menschen beim AMS

Das Arbeitsmarktservice (AMS) NÖ hat sich für das Jahr 2019 ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bis Jahresende sollen 1.415 niederösterreichische Jobsuchende, bei denen eine Behinderung den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erschwert, nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Beihilfen zu den Lohnkosten sollen Betroffenen und zukünftigen ArbeitgeberInnen den Einstieg erleichtern. 4,3 Millionen Euro an Einstellbeihilfen stellt das AMS NÖ für diese Zielgruppe im Jahr 2019 zur Verfügung. Für etwa 700 Personen werden auf diese Weise ein Jahr lang 30% der jeweils anfallenden Lohnkosten gefördert.

Neben der finanziellen Unterstützung werden auch ArbeitsassistentInnen aus dem NEBA-Netzwerk des Sozialministeriumservice (SMS) eingesetzt, um eine nachhaltige Integration im Betrieb und am konkreten Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die ArbeitsassistentInnen halten von Beginn an mit allen Beteiligten – Betroffene und DienstgeberInnen – Kontakt und unterstützen beim Einstieg, begleiten beim Arbeitsalltag, suchen bei Krisen eine Lösung oder koordinieren den Kontakt zu Behörden oder anderen fördernden Stellen. Seit 2018 bis einschließlich Ende Februar haben 564 ehemals jobsuchende Personen mit Behinderungen in Kooperation mit dem AMS dieses freiwillige Angebot genutzt. Insgesamt haben sich im genannten Zeitraum in NÖ rund 3.300 Personen an die Arbeitsassistenz gewandt.

Ende Februar waren in Niederösterreich 3.057 Personen mit Behinderungen (davon 1.226 Frauen) bei einer der 22 AMS-Geschäftsstellen arbeitslos vorgemerkt. Während die Arbeitslosigkeit insgesamt in Niederösterreich zuletzt um 6,7% gesunken ist, ist jene der behinderten Jobsuchenden mit einem Plus von 3,4% leicht angestiegen.

(Quelle: AMS NÖ Medieninformation 3.4.2019)