Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat ebenso wie zahlreiche andere Einrichtungen eine Stellungnahme zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes abgegeben. Einige der geplanten Regelungen bedeuteten eine Verschlechterung der Situation von Menschen mit Behinderungen.
Inzwischen wurde der Entwurf überarbeitet und einige dieser kritisierten Schwachstellen konnten geändert werden:
- Die Bundesländer dürfen weiterhin zusätzliche Leistungen gewähren, etwa für den Wohnbedarf.
- Der behinderungsbedingte Zuschlag von 18% ist nun zwingend vorgesehen (keine „kann“-Bestimmung mehr).
- Bei Haushaltsgemeinschaften von Menschen mit Behinderungen wird die Geldleistung nicht gedeckelt.
Der NÖ Monitoring Ausschuss wünscht sich ein spezielles Sozialhilfe-Gesetz für Menschen mit Behinderungen, das deren Lebensstandard zielgruppengenau sicherstellt.