NÖ Monitoring-Ausschuss gratuliert Dr. Hansjörg Hofer zur Wiederbestellung als Behindertenanwalt

Vor kurzem wurde Dr. Hansjörg Hofer vom Sozialminister für eine weitere Funktionsperiode als Bundes-Behindertenanwalt wiederbestellt. Er übt diese Funktion schon seit 2017 aus und ist ein anerkannter Experte im Bereich der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich über die Wiederbestellung von Dr. Hofer und betont die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Bundes-Behindertenanwalt. Viele Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen auch Angelegenheiten, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Dr. Hofer ist gemäß Bundesbehindertengesetz für diese Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Er ist, ebenso wie der NÖ Monitoring-Ausschuss, unabhängig und weisungsfrei.

„Für die neue Periode wünsche ich Dir recht viel Kraft, Gesundheit, Freude und ganz viele Erfolge!“ freut sich auch Dr.in Christine Rosenbach, die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses, persönlich über die Wiederbestellung von Dr. Hansjörg Hofer.

Nachdem Dr. Hofer schon 2018 an einer öffentlichen Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses zum Thema „Barrierefreiheit“ teilgenommen hat, wird er auch am 22. September 2021 an der öffentlichen Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben“ in St. Pölten mitwirken.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzufordern, zu gewährleisten und bei Diskriminierungen zu helfen.

Link zum Bundes-Behindertenanwalt: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer (Foto: Xaver Lahmer)

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