NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über barrierefreies Bauen und Wohnen

Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des NÖ Monitoring-Ausschusses (NÖ MTA), Empfehlungen an die NÖ Landesregierung abzugeben, die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen. In seiner letzten Sitzung am 9. Juni 2020 hat der NÖ MTA eine Empfehlung „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ beschlossen.

Unmittelbarer Anlass für das Aufgreifen des Themas war ein Entwurf für ein “Salzburger Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten”. Verbindliche Regeln für Barrierefreiheit sollen dort abgeschafft werden. Selbst Gebäude mit drei oberirdischen Geschossen müssen nach diesem Gesetzesentwurf keinen Aufzug haben.

Baurechtliche Änderungen sind auf die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen und die Barrierefreiheit unbedingt sicherzustellen.

Diese baurechtlichen Vorgaben bei Neu- und Umbauten hinsichtlich umfassende Barrierefreiheit in Niederösterreich sind dringend erforderlich und dürfen nicht von einer Quadratmeter- oder Personenanzahl abhängig gemacht werden. Der NÖ MTA hat diese Einschränkungen durch § 46 NÖ Bauordnung 2014 bereits mehrmals kritisiert (siehe z.B. die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf).

Barrierefreiheit ist Menschenrecht

Der barrierefreie Zugang zu Wohnraum ist ein Menschenrecht, das unter anderem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgeschrieben ist. Art. 9 UN-BRK verlangt, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden und zu Wohnraum. Bauliche Anlagen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.

Barrierefreiheit ist auch auf Grund der Entwicklung der Bevölkerung notwendig, denn in Niederösterreich werden immer mehr alte Menschen leben. Mit Maßnahmen der Barrierefreiheit wird ein großer Teil der Bevölkerung erreicht:

  • 10 % der Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit unbedingt angewiesen.
  • Für 30-40% der Bevölkerung ist sie notwendig.
  • Für 100% der Bevölkerung ist Barrierefreiheit von Vorteil.

Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen

Das bestehenden Fördersystem (für Wohngebäude, Freizeiteinrichtungen, etc.) ist unter Miteinbindung von Menschen mit Behinderungen oder deren Vertretungen (Partizipation) auf mögliche Unterstützungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen.

Der vollständige Text dieser Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.
Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.

 

Ein Leben ohne Hindernisse muss möglich sein!

Bericht 2018 des NÖ Monitoring-Ausschusses verfügbar

Der NÖ Monitoring-Ausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich.

Jedes Jahr legt er der NÖ Landesregierung einen Bericht vor. Ende Mai 2019 hat die NÖ Landesregierung den fünften Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen.

Der Monitoring-Ausschuss hielt voriges Jahr seine dritte öffentliche Sitzung ab, die unter dem Thema „Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“ stand. Neben zwei Fachreferaten erarbeiteten die rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Thementischen Vorschläge für den Abbau von Barrieren.

Im Berichtsjahr 2018 befasste sich der NÖ Monitoring-Ausschuss mit einigen Gesetzesentwürfen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, wie zum Beispiel dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Neben einigen positiven Entwicklungen, wie der Abschaffung des Pflege-Regresses, musste der Ausschuss auch wieder an seine Forderungen für eine Inklusive Bildung erinnern, da das NÖ Schulwesen noch nicht die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt hat.

Der Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses 2018 ist unter folgender Internetadresse kostenlos als pdf verfügbar:
http://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Berichte_NOeMTA.html

 

NÖ Landesausstellung 2019 in Wiener Neustadt ist barrierefrei – baulich und inhaltlich

NÖ Landesausstellung 2019 "Welt in Bewegung"

Die NÖ Landesausstellungen haben sich schon früh um eine inklusive und barrierefreie Gestaltung verdient gemacht. Dabei geht es aber nicht nur um die bauliche Barrierefreiheit, die es ermöglicht, auch mit einem Rollstuhl alle Teile der Ausstellung zu erreichen. Ebenso soll die Präsentation der Inhalte für alle Besucher und Besucherinnen barrierefrei sein. Konkret bedeutet dies Gebärdensprachvideos, Leichter-Lesen-Texte und taktile sowie akustische Stationen. Alle barrierefreien Informationen sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Ein einfaches Foto mit dem Smartphone auf den QR Code erleichtert den Zugang zu den Informationen.

Die NÖ Landesausstellung 2019 „Welt in Bewegung“ in Wiener Neustadt setzt dieses inklusive Design fort und bietet einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen. Nachfolgend ein paar Fotos mit Beispielen der gelungenen Umsetzung:

(Alle Fotos: NÖ Landesausstellung 2019, Klaus Pichler / kpic.at)

Taktiles Modell von der Platte des Friedrichsgrabs aus dem Stephansdom
Taktiles Modell von der Platte des Friedrichsgrabs aus dem Stephansdom
Taktiles Modell von Maximilian I. mit einem QR Code für einen akustischen Text über das Smartphone
Taktiles Modell von Maximilian I. mit einem QR Code für einen akustischen Text über das Smartphone
Reliefmodell der Region in den Kasematten: hier kann man die Geografie bzw. die Höhenunterschiede ertasten.
Reliefmodell der Region in den Kasematten: hier kann man die Geografie bzw. die Höhenunterschiede ertasten.
Der Plan der Kasematten (Ausstellungsort) ist ebenfalls taktil ertastbar
Der Plan der Kasematten (Ausstellungsort) ist ebenfalls taktil ertastbar
Verschiedene Objekte in blau sind Nachbildungen zum Ertasten
Verschiedene Objekte in blau sind Nachbildungen zum Ertasten

 

MTA-Forderung umgesetzt: Gebärdensprach-Dolmetsch im NÖ Landtag

Symbolbild Gebärdendolmetsch, zwei Hände

Beharrlichkeit zahlt sich aus – das trifft auch auf eine Forderung des NÖ Monitoring-Ausschusses zu. Bei seiner ersten öffentlichen Sitzung im Dezember 2015 wurde die Forderung nach einer Übersetzung der Sitzungen des NÖ Landtages in die Gebärdensprache erhoben.

Die Sitzungen des NÖ Landtages werden im Internet übertragen. Diese akustische Übertragung können gehörlose Personen nicht verstehen. Die Sitzungen sind daher nicht barrierefrei. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Österreich, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu schaffen. Das gilt ausdrücklich auch für Internetdienste. Konkret wird geregelt, dass für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden müssen. Für gehörlose Personen geschieht dies nun zusätzlich durch die Gebärdensprache.

Die Österreichische Gebärdensprache ist seit 2005 in Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausdrücklich als eigenständige Sprache anerkannt.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat 2016 Verhandlungen mit der Landtagsdirektion aufgenommen. Wegen technischer Herausforderungen und der budgetären Planung hat sich die Realisierung verzögert. Schließlich konnte nun in der ersten Sitzung des Jahres 2019 mit Hilfe des Präsidenten des Landtages Mag. Karl Wilfing und des engagierten Landtagsdirektors Mag. Thomas Obernosterer die Übersetzung in die Gebärdensprache starten. Vorerst wird jeweils die aktuelle Stunde des Landtages übersetzt.

Präs. Mag. Karl Wilfing und Dolmetscherin Sabine Zeller: Der Präsident erlernt die ersten Worte in der Österreichischen Gebärdensprache.
Präs. Mag. Karl Wilfing und Dolmetscherin Sabine Zeller: Der Präsident erlernt die ersten Worte in der Österreichischen Gebärdensprache. (Foto: NÖ Landtag)

 

BhW Niederösterreich vergibt erstmals Preise für Barrierefreiheit

Vorbild Barrierefreiheit 2018
Vorbild Barrierefreiheit 2018 (Foto: BhW / Gerald Lechner)

In der Niederösterreichischen Landesbibliothek wurde Ende Oktober 2018 erstmals der Preis „Vorbild Barrierefreiheit“ in NÖ im Beisein zahlreicher Gäste vergeben.

Die BhW Niederösterreich GmbH ist eine Erwachsenenbildungseinrichtung, die gemäß ihrem Slogan „Bildung hat Wert“ aktuelle, gesellschaftsrelevante Themen aufgreift und Bildungsangebote in den Gemeinden unterstützt. Neben Basisbildungsangeboten, Jugendcoaching, Bildungsberatung, Zeitpunkt Lesen und Bildungsehrenamt ist „Barrierefreiheit“ seit Jahren ein wesentliches Aufgabengebiet der BhW Bildungsarbeit. Nun wurde zum ersten Mal der Preis „Vorbild Barrierefreiheit 2018“ vergeben. „Barrierefreiheit heißt selbstbestimmt, dient der Vermeidung von Diskriminierung und hilft der Gesellschaft“, so Martin Lammerhuber, Holdinggeschäftsführer Kultur.Region.Niederösterreich

Eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am öffentlichen Leben muss für alle Menschen gegeben sein. „BhW barrierefrei“leistet in diesem Sinne in ganz Niederösterreich Informations- und Sensibilisierungsarbeit zu den Themen „Inklusion“, „Behinderung“, „Barrierefreiheit“ und „altersgerechte Gesellschaft“.

Vorbilder vor den Vorhang

Mit der BhW Auszeichnung „Vorbild Barrierefreiheit 2018“ werden Betriebe, Gemeinden, Organisationen, Veranstaltungen, Institutionen oder Projekte in Niederösterreich geehrt, die erfolgreich Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umgesetzt haben. Barrierefreiheit kann nicht immer zu 100 Prozent verwirklicht werden, aber es ist wichtig, dass viele Initiativen gesetzt werden, um sich dem Ziel einer barrierefreien Umwelt für alle zu nähern.

Als Vorbilder sollen die Ausgezeichneten weitere Verantwortliche und Akteurinnen und Akteure in den Regionen motivieren, sich des Themas Barrierefreiheit künftig verstärkt anzunehmen. In den folgenden Kategorien wurde die Auszeichnung verliehen: Gemeinden, Wirtschaft/Tourismus, Kultur/Veranstaltungen, Personen/Institutionen und Bildung/Kommunikation.

Preisträger „Vorbild Barrierefreiheit 2018“

In der Kategorie Institutionen/Personen sind die Vereine Spielerpass und Club 81 die Preisträger.

Spielerpass, Obmann Niklas Karner, Krems an der Donau

Der Verein bietet Menschen mit Behinderungen materielle und soziale Unterstützung im Bereich Sport und Bewegung. Mit dem Ziel, Spielfreude zu vermitteln und das gesellschaftliche Bewusstsein für Inklusion und Nachhaltigkeit zu stärken, setzt sich die gemeinnützige Organisation ehrenamtlich für Special Needs Teams und inklusive Mannschaften in Niederösterreich ein.

Neben großen Fußballturnieren, mit Unterstützung vom berühmten Fußballern, organisiert der Verein ehrenamtlich Trainingscamps, Diskussionssymposien, Inklusionsquizze und das abgeschlossene Projekt „Balltonnen“. Ein vergleichbares Projekt mit diesem ehrenamtlichen Aufwand gibt es in Niederösterreich nicht.

Club 81, Obmann Josef Schoisengeyer, St. Pölten

Der Club 81 in St. Pölten, der das Ziel der Integration behinderter Menschen verfolgt, bietet gesellige Zusammenkünfte mit der Möglichkeit zur Kontaktfindung, Rehabilitationshilfen, Information und Beratung, den Besuch kultureller Veranstaltungen, den 1. NÖ Behindertenfahrtendienst St. Pölten (Partner ist Funk-Taxi Rittner), Reisen und Ausflüge mit einem rollstuhlgerechten Luxusreisebus. Bei Reisen und Ausflügen begleiten ehrenamtliche HelferInnen des Roten Kreuzes Prinzersdorf. Weiters wird die Vermittlung von behindertengerechten Urlaubsquartieren und die Führerscheinausbildung in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen angeboten. Obmann Josef Schoisengeyer ist auch Mitglied des NÖ Monitoringausschusses.

Informationen über alle Preisträger finden sich auf: https://www.bhw-n.eu/no_cache/aktuelles/news-detail/artikel/erstmals-barrierefrei-preis-in.html?utm_source=bhw-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_11-2018

Preisverleihung an Club 81 Obmann Josef Schoisengeyer
Preisverleihung an Club 81 Obmann Josef Schoisengeyer (Foto: BhW / Gerald Lechner)