Vieles ist in Corona-Zeiten anders, auch die Sitzungen des NÖ Monitoring Ausschusses (NÖ MTA). Zweimal hat sich der NÖ MTA rein „virtuell“ getroffen, also mittels einer Videokonferenz. Das Foto zeigt eine Bildschirmaufnahme von der Sitzung am 9. Juni 2020. Es war dies schon die vierte Sitzung des NÖ MTA in der zweiten Funktionsperiode, die von 2019 bis 2025 dauert.
Mitglieder des NÖ MTA bei einer Videokonferenz
Ein aktuelles Thema stand im Mittelpunkt der letzten Sitzung: die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen während der Covid19-Schutzmaßnahmen.
Notwendige Schutzmaßnahmen zur Abwehr von gesundheitlichen Schäden durch Covid19-Infektionen sind für viele Menschen nachvollziehbar und auch verständlich. Wird die Öffentlichkeit hingegen nicht (ausreichend) über die Maßnahmen selbst und deren Gründe informiert oder sind die veröffentlichten Informationen nicht für alle Menschen gleichermaßen
zugänglich, hat das negative Konsequenzen. Vertrauen und Verständnis schwinden, Vorsichtsmaßnahmen verlieren bei vielen Menschen an Bedeutung und die Grenze zwischen gerechtfertigtem Eingriff in Grund- und Menschenrechte und deren Verletzung wird zum Thema.
Der NÖ MTA überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Daher richtet sich eine Empfehlung über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen an die NÖ Landesregierung.
Die NÖ Landesregierung möge im Falle zukünftiger Infektionswellen und der Notwendigkeit einschränkender Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung die Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitberücksichtigen;
Das gilt für ein Recht
- auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft (Art 19)
- auf Achtung ihrer Privatsphäre (Art 22)
- auf barrierefreien Zugang zu Informationen (Art 21) auf Partizipation und Teilhabe am öffentlichen Leben (Art 29)
Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden.
Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien (z.B. Krisenstäben, u.ä.) im Zusammenhang mit einer Infektionswelle sind auch Menschen mit Behinderungen bzw. VertreterInnen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Partizipation unbedingt einzubinden.
Bei der Festschreibung von Einschränkungen der persönlichen Freiheit (z.B. Kontakt- und Besuchsverbote in Einrichtungen) sind regelmäßig die damit verfolgten Schutzzwecke mit den damit verbundenen Einschränkungen abzuwägen; dabei ist das konkret erforderliche Ausmaß von Einschränkungen zu evaluieren.
Informationen über derartige Einschränkungen sind im ausreichenden Ausmaß sowohl inhaltlich als auch technisch barrierefrei zu gestalten.
Diese Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:
http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html