Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer ist verstorben

Der NÖ Monitoringausschuss ist bestürzt über das plötzliche Ableben von    Dr. Hansjörg Hofer.

Wir haben ihn in seiner Funktion als Behindertenanwalt als engagierten und leidenschaftlichen Vertreter der Anliegen von Menschen mit Behinderungen kennen gelernt; wir haben ihn auch als einen Menschen erlebt, der klare Worte und dafür auch immer den richtigen Ton fand.

Dr. Hansjörg Hofer referierte bei der 3. öffentlichen Sitzung des                        NÖ Monitoringausschusses am 3. Mai 2018 zu den Themen Bildung, Beschäftigung, Barrieren und Bewusstseinsbildung.

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Copyright Xaver Lahmer

„Sein Tod hinterlässt eine große Lücke“ zeigt sich die Vorsitzende des            NÖ MTA betroffen über das plötzliche Ableben von Dr. Hansjörg Hofer, eines tatkräftigen Mitstreiters für Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der NÖ Monitoringausschuss wird Dr. Hansjörg Hofer und seine geleistete Arbeit in respektvoller und sehr geschätzter Erinnerung behalten.

Selbstbestimmt leben kann gelingen

Teilnehmer an der 4. öffentlichen Sitzung

Am 4. Mai 2022 fand die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses statt. Rund 60 Personen, darunter viele SelbstvertreterInnen, beschäftigten sich im Bildungshaus St. Hippolyt in St. Pölten mit dem Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“.

Die Vorsitzende, Dr.in Christine Rosenbach, erinnert an die gesetzliche Aufgabe des NÖ Monitoring-Ausschusses, nämlich die unabhängige und weisungsfreie Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Richtschnur ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 19 ein Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft fordert. Menschen mit Behinderungen haben das Recht mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sozial-Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister sendete eine Video-Botschaft an die Versammlung; darin dankt sie für die Organisation der Sitzung und betont, dass selbstbestimmt Leben gerade in krisenhaften Zeiten ein wichtiges Thema ist.

Die persönliche Assistenz und eine barrierefreie leichte Sprache, zwei wichtige Aspekte für selbstbestimmtes Leben, wurden von Dr.in Susanne Auer-Mayer, Universitätsprofessorin an der WU Wien, und Mag. Erich Korger, Capito NÖ, vorgestellt. Selbstvertreter Martin Nemeskal erzählte über seine positiven Erfahrungen mit beruflicher und Freizeit-Assistenz. Er betonte, dass die Sympathie zwischen den Personen ein wichtiges Kriterium ist und  Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben unverzichtbar.

Die TeilnehmerInnen der Veranstaltung erarbeiteten in Tischrunden Forderungen und Fragen an die Politik. Einig waren sich die SelbstvertreterInnen und Monitoring-Ausschuss Mitglieder, dass es eine österreichweite Lösung für die Regelungen und Förderungen einer persönlichen Assistenz braucht. Weitere wichtige Forderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind eine eigene Entscheidung über die Wohnform, eine leichte und verständliche Sprache, besonders von Behörden, Sicherstellung der persönlichen Mobilität und ein  gerechterLohn statt eines Taschengeldes bzw Anerkennungsbeitrages in den Werkstätten. Ein Teilnehmer formulierte es so: „Es bedarf Mut und Ermutigung um die eigenen Rechte anzusprechen und durchzusetzen“.

Vorsitzende Dr.in Rosenbach sicherte zu, dass die vielen Anregungen und Ideen im NÖ Monitoring-Ausschuss behandelt und bearbeitet werden. Barrierefreiheit in all ihren Formen sowie die persönliche Assistenz werden weiter im Zentrum der Arbeit des Monitoring-Ausschusses stehen. Viele Förderungen und Hilfen müssen transparenter und übersichtlicher werden. Die einfache Sprache ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern auch für knapp 2 Millionen Menschen in Österreich, die schwierige Texte nicht lesen und verstehen können. Generell müssen Menschen mit Behinderungen mehr einbezogen werden, das geht vom Gespräch mit behandelnden ÄrztInnen, die oft nur die Begleitpersonen ansprechen, bis hin zur politischen Vertretung in den Landtagen und im Nationalrat.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ MOnitoring Ausschusses am 5. Mai 2022
Foto: Der NÖ Monitoring-Ausschuss bei der 4. Öffentlichen Sitzung am 4. Mai 2022 in St. Pölten. Vorne: Josef Schoisengeyer, Andreas Mühlbauer, Sandra Hermann. Stehend: Harald Ellbogen, Erich Lehner, Christine Rosenbach (Vorsitzende), Ronald Söllner, Maria-Luise Braunsteiner, Volker Frey, Claudia Grübler-Camerloher, Theresa Hammer.

Teilnehmer an der 4. öffentlichen Sitzung

 

Monitoring-Ausschuss ladet zur öffentlichen Sitzung zum Thema Selbstbestimmt leben

Ansicht des Bildungshauses St. Hippolyt

Für 4. Mai 2022 ist die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses angesetzt. Voriges Jahr musste die Sitzung aufgrund der Corona-Maßnahmen abgesagt und auf heuer verschoben werden.

Das Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“ wird von verschiedenen Seiten beleuchtet. Nach Video-Grußworten der zuständigen Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister wird Bundes-Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer in seinem Referat für eine faire Bezahlung statt Taschengeld in den Werkstätten und Einrichtungen eintreten.
Mag. Erich Korger von capito Niederösterreich spricht über die Wichtigkeit von „Leichter Sprache“, damit Texte und Informationen barrierefrei verstanden werden können. Zum Thema „Persönliche Assistenz“ sprechen Univ.Prof.in Dr.in Susanne Auer-Mayer (Wirtschaftsuniversität Wien) und Selbstvertreter Martin Nemeskal. Anschließend erarbeiten in Gruppenarbeit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen und Anregungen.

Die Veranstaltung am 4. Mai 2022 ist von 9.00 Uhr (Einlass 8.15 Uhr) bis etwa 13.00 Uhr angesetzt und findet im Bildungshaus St. Hippolyt (Hiphaus) in St. Pölten, Eybnerstraße 5, statt. Die Sitzung ist barrierefrei zugänglich, eine Induktionsanlage ist ebenso wie eine Übersetzung in Gebärdensprache vorhanden. Zur Sicherheit der Teilnehmer werden alle zum Zeitpunkt vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten!

Da die Zahl der Sitzplätze beschränkt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Anmeldeschluss ist der 25. April 2022. Die Anmeldung ist per E-Mail oder Post möglich. Bitte verwenden Sie dazu das Anmeldeformular: Anmeldeformular und Programm zum Download.

 

Persönliche Assistenz muss zügig umgesetzt werden

Persönliche Assistenz

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Österreich dazu verpflichtet, das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft umzusetzen. Zentral dafür ist ein System der Persönlichen Assistenz, das Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, in denen sie Unterstützung brauchen, diese Unterstützung auch garantiert.

Pandemiebedingt entfielen 2020 und auch 2021 die öffentlichen Sitzungen des NÖ MTA. Für 2022 wird ein neuerlicher Anlauf unternommen und eine öffentliche Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“ vorbereitet, bei der auch ein Fokus auf Persönliche Assistenz gelegt wird.

In Niederösterreich überprüft der NÖ Monitoringausschuss (NÖ MTA) die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. Am 8. November 2021 hat der NÖ MTA einen Beschluss zur baldigen Umsetzung der Persönlichen Assistenz gefasst.

Zahlreiche NÖ Landesleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben. Die Persönliche Assistenz steht jedoch nicht allen Menschen mit Behinderungen, die diese auch benötigen, zur Verfügung: Als Landesleistung wird sie ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen ab Pflegestufe 5 gewährt. Menschen mit einer niedrigeren Pflegegeld-Einstufung und Menschen mit anderen Behinderungen (z.B. mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen) sind derzeit von vornherein ausgeschlossen.

Eine an Österreich gerichtete Handlungsempfehlung des UN-Fachausschusses aus 2013 verlangt u.a. den Zugang zu Persönlicher Assistenz auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Behinderungen.

„Niederösterreich hat bis dato diese Empfehlung nicht umgesetzt – das derzeitige System für Persönliche Assistenz entspricht nicht der UN-BRK““, betont Dr.in Christine Rosenbach, Vorsitzende des NÖ MTA.

Der NÖ MTA fordert daher den Ausbau von Persönlicher Assistenz mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Behinderung und von der Pflegegeld-Einstufung, eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung zukommen zu lassen, die ein inklusives, selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dazu muss die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmt-Leben“ ehestmöglich wieder einberufen werden.

Zu diesem Thema gibt es auch eine gemeinsame Presseaussendung mit den Monitoringausschüssen des Bundes und Kärnten. Dazu zwei Links: der Text der Presseaussendung als pdf sowie die APA/ots-Meldung.

Achtung! Sitzung am 22.9.2021 wurde abgesagt!

Leider müssen wir mitteilen, dass die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 22.09.2021 abgesagt wurde. Auf Grund der ansteigenden Corona-Fallzahlen, hat sich der NÖ Monitoring-Ausschuss nach eingehender Beratung dazu entschlossen, die öffentliche Sitzung nicht durchzuführen.

Diese Entscheidung haben wir zum Schutz aller TeilnehmerInnen, auch im Hinblick auf die in den nächsten Wochen zu erwartenden Entwicklungen, getroffen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss wird rechtzeitig über einen neuen Termin (eventuell in Form einer virtuelle Tagung) informieren.

Einladung zur 4. öffentlichen MTA-Sitzung: Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht

Ansicht des Bildungshauses St. Hippolyt

Achtung! Die Sitzung am 22.9.2021 wurde auf Grund der COVID-19 Entwicklungen abgesagt!

Nach einer Corona-Zwangspause im vorigen Jahr ist 2021 wieder eine öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses geplant, und zwar am 22. September 2021, 9.30 bis ca. 13 Uhr, im Bildungshaus St. Hippolyt in St. Pölten. Heuer geht es um das Thema „Selbstbestimmt leben“ und welche Maßnahmen und Hilfen dazu notwendig sind.

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer wird über die Notwendigkeit einer fairen Bezahlung  statt eines Taschengeldes für Menschen mit Behinderungen sprechen. Mag. Erich Korger von capito Niederösterreich erklärt, warum die „Leichte Sprache“ so wichtig ist. Und die „persönliche Assistenz“ wird durch Univ. Prof. Dr.in Susanne Auer-Mayer (Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsuniversität Wien) und Selbstvertreter Martin Nemeskal vorgestellt.

Nach den Vorträgen sind Fragemöglichkeiten an die ReferentInnen vorgesehen.

Eine Übersetzung in Gebärdensprache wird angeboten, eine Induktionsanlage ist vorhanden. Das Bildungshaus St. Hippolyt ist barrierefrei zugänglich.

Da die Zahl der Plätze beschränkt ist, ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Daher bitte möglichst rasch anmelden. Bitte das Anmeldeformular unter www.noe.gv.at/monitoringausschuss  laden und per Post, Email oder Fax an den NÖ Monitoring-Ausschuss senden.

Link zum Programm/Einladung (pdf)

 

 

NÖ Monitoring-Ausschuss gratuliert Dr. Hansjörg Hofer zur Wiederbestellung als Behindertenanwalt

Vor kurzem wurde Dr. Hansjörg Hofer vom Sozialminister für eine weitere Funktionsperiode als Bundes-Behindertenanwalt wiederbestellt. Er übt diese Funktion schon seit 2017 aus und ist ein anerkannter Experte im Bereich der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich über die Wiederbestellung von Dr. Hofer und betont die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Bundes-Behindertenanwalt. Viele Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen auch Angelegenheiten, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Dr. Hofer ist gemäß Bundesbehindertengesetz für diese Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Er ist, ebenso wie der NÖ Monitoring-Ausschuss, unabhängig und weisungsfrei.

„Für die neue Periode wünsche ich Dir recht viel Kraft, Gesundheit, Freude und ganz viele Erfolge!“ freut sich auch Dr.in Christine Rosenbach, die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses, persönlich über die Wiederbestellung von Dr. Hansjörg Hofer.

Nachdem Dr. Hofer schon 2018 an einer öffentlichen Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses zum Thema „Barrierefreiheit“ teilgenommen hat, wird er auch am 22. September 2021 an der öffentlichen Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben“ in St. Pölten mitwirken.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzufordern, zu gewährleisten und bei Diskriminierungen zu helfen.

Link zum Bundes-Behindertenanwalt: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer (Foto: Xaver Lahmer)

NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über barrierefreies Bauen und Wohnen

Es zählt zu den gesetzlichen Aufgaben des NÖ Monitoring-Ausschusses (NÖ MTA), Empfehlungen an die NÖ Landesregierung abzugeben, die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen. In seiner letzten Sitzung am 9. Juni 2020 hat der NÖ MTA eine Empfehlung „Barrierefreies Bauen und Wohnen“ beschlossen.

Unmittelbarer Anlass für das Aufgreifen des Themas war ein Entwurf für ein “Salzburger Maßnahmengesetz Kostenreduzierte Wohnbauten”. Verbindliche Regeln für Barrierefreiheit sollen dort abgeschafft werden. Selbst Gebäude mit drei oberirdischen Geschossen müssen nach diesem Gesetzesentwurf keinen Aufzug haben.

Baurechtliche Änderungen sind auf die Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen und die Barrierefreiheit unbedingt sicherzustellen.

Diese baurechtlichen Vorgaben bei Neu- und Umbauten hinsichtlich umfassende Barrierefreiheit in Niederösterreich sind dringend erforderlich und dürfen nicht von einer Quadratmeter- oder Personenanzahl abhängig gemacht werden. Der NÖ MTA hat diese Einschränkungen durch § 46 NÖ Bauordnung 2014 bereits mehrmals kritisiert (siehe z.B. die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf).

Barrierefreiheit ist Menschenrecht

Der barrierefreie Zugang zu Wohnraum ist ein Menschenrecht, das unter anderem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgeschrieben ist. Art. 9 UN-BRK verlangt, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden und zu Wohnraum. Bauliche Anlagen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.

Barrierefreiheit ist auch auf Grund der Entwicklung der Bevölkerung notwendig, denn in Niederösterreich werden immer mehr alte Menschen leben. Mit Maßnahmen der Barrierefreiheit wird ein großer Teil der Bevölkerung erreicht:

  • 10 % der Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit unbedingt angewiesen.
  • Für 30-40% der Bevölkerung ist sie notwendig.
  • Für 100% der Bevölkerung ist Barrierefreiheit von Vorteil.

Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen

Das bestehenden Fördersystem (für Wohngebäude, Freizeiteinrichtungen, etc.) ist unter Miteinbindung von Menschen mit Behinderungen oder deren Vertretungen (Partizipation) auf mögliche Unterstützungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen.

Der vollständige Text dieser Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.
Barrierefreiheit hilft auch Personen mit Kinderwagen oder kurzzeitigen Gehbehinderungen.

 

NÖ Monitoring Ausschuss beschließt neue Empfehlung über Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen während der Covid19-Schutzmaßnahmen

Dekoratives Foto zu Social Distanzing

Vieles ist in Corona-Zeiten anders, auch die Sitzungen des NÖ Monitoring Ausschusses (NÖ MTA). Zweimal hat sich der NÖ MTA rein „virtuell“ getroffen, also mittels einer Videokonferenz. Das Foto zeigt eine Bildschirmaufnahme von der Sitzung am 9. Juni 2020. Es war dies schon die vierte Sitzung des NÖ MTA in der zweiten Funktionsperiode, die von 2019 bis 2025 dauert.Mitglieder des NÖ MTA bei einer Videokonferenz

Mitglieder des NÖ MTA bei einer Videokonferenz

Ein aktuelles Thema stand im Mittelpunkt der letzten Sitzung: die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen während der Covid19-Schutzmaßnahmen.

Notwendige Schutzmaßnahmen zur Abwehr von gesundheitlichen Schäden durch Covid19-Infektionen sind für viele Menschen nachvollziehbar und auch verständlich. Wird die Öffentlichkeit hingegen nicht (ausreichend) über die Maßnahmen selbst und deren Gründe informiert oder sind die veröffentlichten Informationen nicht für alle Menschen gleichermaßen

zugänglich, hat das negative Konsequenzen. Vertrauen und Verständnis schwinden, Vorsichtsmaßnahmen verlieren bei vielen Menschen an Bedeutung und die Grenze zwischen gerechtfertigtem Eingriff in Grund- und Menschenrechte und deren Verletzung wird zum Thema.

Der NÖ MTA überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Daher richtet sich eine Empfehlung über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen an die NÖ Landesregierung.

Die NÖ Landesregierung möge im Falle zukünftiger Infektionswellen und der Notwendigkeit einschränkender Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung die Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mitberücksichtigen;

Das gilt für ein Recht

  • auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft (Art 19)
  • auf Achtung ihrer Privatsphäre (Art 22)
  • auf barrierefreien Zugang zu Informationen (Art 21) auf Partizipation und Teilhabe am öffentlichen Leben (Art 29)

Menschen mit Behinderungen haben ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes und inklusives Leben und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dies schließt auch das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Menschen ein – die Wohnung bzw. das Zimmer zu verlassen, Menschen eigener Wahl zu treffen und besucht zu werden.

Bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen in diversen staatlichen Gremien (z.B. Krisenstäben, u.ä.) im Zusammenhang mit einer Infektionswelle sind auch Menschen mit Behinderungen bzw. VertreterInnen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Partizipation unbedingt einzubinden.

Bei der Festschreibung von Einschränkungen der persönlichen Freiheit (z.B. Kontakt- und Besuchsverbote in Einrichtungen) sind regelmäßig die damit verfolgten Schutzzwecke mit den damit verbundenen Einschränkungen abzuwägen; dabei ist das konkret erforderliche Ausmaß von Einschränkungen zu evaluieren.

Informationen über derartige Einschränkungen sind im ausreichenden Ausmaß sowohl inhaltlich als auch technisch barrierefrei zu gestalten.

Diese Empfehlung kann – ebenso wie alle anderen Empfehlungen und Stellungnahmen des NÖ MTA – auf dieser Seite heruntergeladen werden:

http://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlungen_und_Stellungnahmen.html

NÖ Monitoring-Ausschuss startet in die zweite Funktionsperiode 2019 bis 2025

Der NÖ Monitoring-Ausschuss konstituierte sich im Zuge seiner Sitzung am 19. Februar 2920 und startete damit in seine 2. Funktionsperiode 2019 – 2025.

Rückblick auf 2013 – 2019

In Anwesenheit von Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister blickte die Ausschuss-Vorsitzende auf die Arbeit der vergangenen sechs Jahre zurück.

Inhaltlich legte der NÖ Monitoring-Ausschuss seinen Schwerpunkt auf die Themen Bildung, Baurecht, Soziales und Partizipation. Zahlreiche Stellungnahmen und auch Empfehlungen befassten sich mit diesbezüglichen Gesetzesentwürfen; der Ausschuss wies beharrlich auf die Notwendigkeit hin, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Überreichung der Dekrete und Start in die 2. Funktionsperiode 2019 -2025

Anschließend überreichte Landesrätin Teschl-Hofmeister die Bestellungsdekrete an die wieder- und neubestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder.

Sie bedankte sich bei allen Ersatz-/Mitgliedern und auch bei den zwei ausgeschiedenen Personen des NÖ Monitoring-Ausschusses für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss 2019 – 2025 nach Überreichung der Dekrete durch Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister am 19. Februar 2020:

Copyright: NLK Pfeiffer

 

 

Mitglieder + Ersatzmitglieder des NÖ Monitoring-Ausschusses 2019 – 2025

Dr.in Christine Rosenbach                     Mag.a Claudia Grübler-Camerloher

Andreas Mühlbauer                              Sandra Hermann

Harald Ellbogen                                    Johann Bauer

Mag.a Johanna Denk                            Josef Schoisengeyer

Johannes Hofer, MBA                          Ronald Söllner

Mag.a Theresa Hammer                       MMag. Volker Frey

Mag. Dr. Erich Lehner                          Mag.a Dr.in Maria-Luise Braunsteiner