Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer ist verstorben

Der NÖ Monitoringausschuss ist bestürzt über das plötzliche Ableben von    Dr. Hansjörg Hofer.

Wir haben ihn in seiner Funktion als Behindertenanwalt als engagierten und leidenschaftlichen Vertreter der Anliegen von Menschen mit Behinderungen kennen gelernt; wir haben ihn auch als einen Menschen erlebt, der klare Worte und dafür auch immer den richtigen Ton fand.

Dr. Hansjörg Hofer referierte bei der 3. öffentlichen Sitzung des                        NÖ Monitoringausschusses am 3. Mai 2018 zu den Themen Bildung, Beschäftigung, Barrieren und Bewusstseinsbildung.

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
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„Sein Tod hinterlässt eine große Lücke“ zeigt sich die Vorsitzende des            NÖ MTA betroffen über das plötzliche Ableben von Dr. Hansjörg Hofer, eines tatkräftigen Mitstreiters für Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der NÖ Monitoringausschuss wird Dr. Hansjörg Hofer und seine geleistete Arbeit in respektvoller und sehr geschätzter Erinnerung behalten.

Selbstbestimmt leben kann gelingen

Teilnehmer an der 4. öffentlichen Sitzung

Am 4. Mai 2022 fand die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses statt. Rund 60 Personen, darunter viele SelbstvertreterInnen, beschäftigten sich im Bildungshaus St. Hippolyt in St. Pölten mit dem Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“.

Die Vorsitzende, Dr.in Christine Rosenbach, erinnert an die gesetzliche Aufgabe des NÖ Monitoring-Ausschusses, nämlich die unabhängige und weisungsfreie Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Richtschnur ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 19 ein Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft fordert. Menschen mit Behinderungen haben das Recht mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sozial-Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister sendete eine Video-Botschaft an die Versammlung; darin dankt sie für die Organisation der Sitzung und betont, dass selbstbestimmt Leben gerade in krisenhaften Zeiten ein wichtiges Thema ist.

Die persönliche Assistenz und eine barrierefreie leichte Sprache, zwei wichtige Aspekte für selbstbestimmtes Leben, wurden von Dr.in Susanne Auer-Mayer, Universitätsprofessorin an der WU Wien, und Mag. Erich Korger, Capito NÖ, vorgestellt. Selbstvertreter Martin Nemeskal erzählte über seine positiven Erfahrungen mit beruflicher und Freizeit-Assistenz. Er betonte, dass die Sympathie zwischen den Personen ein wichtiges Kriterium ist und  Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben unverzichtbar.

Die TeilnehmerInnen der Veranstaltung erarbeiteten in Tischrunden Forderungen und Fragen an die Politik. Einig waren sich die SelbstvertreterInnen und Monitoring-Ausschuss Mitglieder, dass es eine österreichweite Lösung für die Regelungen und Förderungen einer persönlichen Assistenz braucht. Weitere wichtige Forderungen für ein selbstbestimmtes Leben sind eine eigene Entscheidung über die Wohnform, eine leichte und verständliche Sprache, besonders von Behörden, Sicherstellung der persönlichen Mobilität und ein  gerechterLohn statt eines Taschengeldes bzw Anerkennungsbeitrages in den Werkstätten. Ein Teilnehmer formulierte es so: „Es bedarf Mut und Ermutigung um die eigenen Rechte anzusprechen und durchzusetzen“.

Vorsitzende Dr.in Rosenbach sicherte zu, dass die vielen Anregungen und Ideen im NÖ Monitoring-Ausschuss behandelt und bearbeitet werden. Barrierefreiheit in all ihren Formen sowie die persönliche Assistenz werden weiter im Zentrum der Arbeit des Monitoring-Ausschusses stehen. Viele Förderungen und Hilfen müssen transparenter und übersichtlicher werden. Die einfache Sprache ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern auch für knapp 2 Millionen Menschen in Österreich, die schwierige Texte nicht lesen und verstehen können. Generell müssen Menschen mit Behinderungen mehr einbezogen werden, das geht vom Gespräch mit behandelnden ÄrztInnen, die oft nur die Begleitpersonen ansprechen, bis hin zur politischen Vertretung in den Landtagen und im Nationalrat.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ MOnitoring Ausschusses am 5. Mai 2022
Foto: Der NÖ Monitoring-Ausschuss bei der 4. Öffentlichen Sitzung am 4. Mai 2022 in St. Pölten. Vorne: Josef Schoisengeyer, Andreas Mühlbauer, Sandra Hermann. Stehend: Harald Ellbogen, Erich Lehner, Christine Rosenbach (Vorsitzende), Ronald Söllner, Maria-Luise Braunsteiner, Volker Frey, Claudia Grübler-Camerloher, Theresa Hammer.

Teilnehmer an der 4. öffentlichen Sitzung

 

Monitoring-Ausschuss ladet zur öffentlichen Sitzung zum Thema Selbstbestimmt leben

Ansicht des Bildungshauses St. Hippolyt

Für 4. Mai 2022 ist die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses angesetzt. Voriges Jahr musste die Sitzung aufgrund der Corona-Maßnahmen abgesagt und auf heuer verschoben werden.

Das Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“ wird von verschiedenen Seiten beleuchtet. Nach Video-Grußworten der zuständigen Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister wird Bundes-Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer in seinem Referat für eine faire Bezahlung statt Taschengeld in den Werkstätten und Einrichtungen eintreten.
Mag. Erich Korger von capito Niederösterreich spricht über die Wichtigkeit von „Leichter Sprache“, damit Texte und Informationen barrierefrei verstanden werden können. Zum Thema „Persönliche Assistenz“ sprechen Univ.Prof.in Dr.in Susanne Auer-Mayer (Wirtschaftsuniversität Wien) und Selbstvertreter Martin Nemeskal. Anschließend erarbeiten in Gruppenarbeit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen und Anregungen.

Die Veranstaltung am 4. Mai 2022 ist von 9.00 Uhr (Einlass 8.15 Uhr) bis etwa 13.00 Uhr angesetzt und findet im Bildungshaus St. Hippolyt (Hiphaus) in St. Pölten, Eybnerstraße 5, statt. Die Sitzung ist barrierefrei zugänglich, eine Induktionsanlage ist ebenso wie eine Übersetzung in Gebärdensprache vorhanden. Zur Sicherheit der Teilnehmer werden alle zum Zeitpunkt vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten!

Da die Zahl der Sitzplätze beschränkt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Anmeldeschluss ist der 25. April 2022. Die Anmeldung ist per E-Mail oder Post möglich. Bitte verwenden Sie dazu das Anmeldeformular: Anmeldeformular und Programm zum Download.

 

Persönliche Assistenz muss zügig umgesetzt werden

Persönliche Assistenz

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Österreich dazu verpflichtet, das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft umzusetzen. Zentral dafür ist ein System der Persönlichen Assistenz, das Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, in denen sie Unterstützung brauchen, diese Unterstützung auch garantiert.

Pandemiebedingt entfielen 2020 und auch 2021 die öffentlichen Sitzungen des NÖ MTA. Für 2022 wird ein neuerlicher Anlauf unternommen und eine öffentliche Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“ vorbereitet, bei der auch ein Fokus auf Persönliche Assistenz gelegt wird.

In Niederösterreich überprüft der NÖ Monitoringausschuss (NÖ MTA) die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. Am 8. November 2021 hat der NÖ MTA einen Beschluss zur baldigen Umsetzung der Persönlichen Assistenz gefasst.

Zahlreiche NÖ Landesleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben. Die Persönliche Assistenz steht jedoch nicht allen Menschen mit Behinderungen, die diese auch benötigen, zur Verfügung: Als Landesleistung wird sie ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen ab Pflegestufe 5 gewährt. Menschen mit einer niedrigeren Pflegegeld-Einstufung und Menschen mit anderen Behinderungen (z.B. mit Lernschwierigkeiten oder psychosozialen Behinderungen) sind derzeit von vornherein ausgeschlossen.

Eine an Österreich gerichtete Handlungsempfehlung des UN-Fachausschusses aus 2013 verlangt u.a. den Zugang zu Persönlicher Assistenz auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychosozialen Behinderungen.

„Niederösterreich hat bis dato diese Empfehlung nicht umgesetzt – das derzeitige System für Persönliche Assistenz entspricht nicht der UN-BRK““, betont Dr.in Christine Rosenbach, Vorsitzende des NÖ MTA.

Der NÖ MTA fordert daher den Ausbau von Persönlicher Assistenz mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art der Behinderung und von der Pflegegeld-Einstufung, eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung zukommen zu lassen, die ein inklusives, selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dazu muss die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmt-Leben“ ehestmöglich wieder einberufen werden.

Zu diesem Thema gibt es auch eine gemeinsame Presseaussendung mit den Monitoringausschüssen des Bundes und Kärnten. Dazu zwei Links: der Text der Presseaussendung als pdf sowie die APA/ots-Meldung.

Achtung! Sitzung am 22.9.2021 wurde abgesagt!

Leider müssen wir mitteilen, dass die 4. öffentliche Sitzung des NÖ Monitoringausschusses am 22.09.2021 abgesagt wurde. Auf Grund der ansteigenden Corona-Fallzahlen, hat sich der NÖ Monitoring-Ausschuss nach eingehender Beratung dazu entschlossen, die öffentliche Sitzung nicht durchzuführen.

Diese Entscheidung haben wir zum Schutz aller TeilnehmerInnen, auch im Hinblick auf die in den nächsten Wochen zu erwartenden Entwicklungen, getroffen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss wird rechtzeitig über einen neuen Termin (eventuell in Form einer virtuelle Tagung) informieren.

Einladung zur 4. öffentlichen MTA-Sitzung: Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht

Ansicht des Bildungshauses St. Hippolyt

Achtung! Die Sitzung am 22.9.2021 wurde auf Grund der COVID-19 Entwicklungen abgesagt!

Nach einer Corona-Zwangspause im vorigen Jahr ist 2021 wieder eine öffentliche Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses geplant, und zwar am 22. September 2021, 9.30 bis ca. 13 Uhr, im Bildungshaus St. Hippolyt in St. Pölten. Heuer geht es um das Thema „Selbstbestimmt leben“ und welche Maßnahmen und Hilfen dazu notwendig sind.

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer wird über die Notwendigkeit einer fairen Bezahlung  statt eines Taschengeldes für Menschen mit Behinderungen sprechen. Mag. Erich Korger von capito Niederösterreich erklärt, warum die „Leichte Sprache“ so wichtig ist. Und die „persönliche Assistenz“ wird durch Univ. Prof. Dr.in Susanne Auer-Mayer (Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsuniversität Wien) und Selbstvertreter Martin Nemeskal vorgestellt.

Nach den Vorträgen sind Fragemöglichkeiten an die ReferentInnen vorgesehen.

Eine Übersetzung in Gebärdensprache wird angeboten, eine Induktionsanlage ist vorhanden. Das Bildungshaus St. Hippolyt ist barrierefrei zugänglich.

Da die Zahl der Plätze beschränkt ist, ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Daher bitte möglichst rasch anmelden. Bitte das Anmeldeformular unter www.noe.gv.at/monitoringausschuss  laden und per Post, Email oder Fax an den NÖ Monitoring-Ausschuss senden.

Link zum Programm/Einladung (pdf)

 

 

Bericht 2020 des Monitoring-Ausschusses veröffentlicht

Deckblatt des Tätigkeitsberichtes 2020

Ende Mai 2021 hat die Landesregierung den Bericht des NÖ Monitoring-Ausschusses für das Jahr 2020 zur Kenntnis genommen. Der NÖ Monitoring-Ausschuss ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung in Niederösterreich. Insgesamt 14 Mitglieder und Ersatzmitglieder üben diese Funktion ehrenamtlich aus.

Auf 50 Seiten werden die wichtigsten Tätigkeiten des NÖ MTA, die UN-Behindertenrechts-Konvention und die gesetzlichen Grundlagen dargestellt. Das Jahr 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Für Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, waren die Einschränkungen oft sehr belastend. Der NÖ MTA hat daher in einer Empfehlung an die NÖ Landesregierung eingemahnt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN Konvention beachtet werden müssen. Das betrifft insbesondere das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft, auf Achtung der Privatsphäre, auf barrierefreien Zugang zu Informationen und auf Partizipation und Teilhabe am öffentlichen Leben. Eine weitere Empfehlung des NÖ MTA beschäftigte sich mit dem Thema barrierefreies Bauen und Wohnen.

Insgesamt fanden 2020 acht Sitzungen des NÖ MTA statt, die meisten davon über Video.
20 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe wurden auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten der UN Behindertenrechts-Konvention überprüft.

Inhaltlich war 2020 die Arbeit an dem sogenannten „Schattenbericht“ wichtig. Nach der UN Behindertenrechts-Konvention werden Staaten, so auch Österreich, regelmäßig geprüft. Anlässlich dieser Staaten-Prüfung haben erstmals alle Monitoring Einrichtungen in Österreich einen gemeinsamen Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich geschrieben. Für den NÖ MTA war dieser Bericht ein wichtiges Arbeitsthema.

Der MTA Bericht 2020 ist kostenlos auf der Homepage verfügbar (www.noe.gv.at/monitoringausschuss ) oder kann auch telefonisch angefordert werden:
Tel. 02742/9005-16212.

 

NÖ Monitoring-Ausschuss gratuliert Dr. Hansjörg Hofer zur Wiederbestellung als Behindertenanwalt

Vor kurzem wurde Dr. Hansjörg Hofer vom Sozialminister für eine weitere Funktionsperiode als Bundes-Behindertenanwalt wiederbestellt. Er übt diese Funktion schon seit 2017 aus und ist ein anerkannter Experte im Bereich der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich über die Wiederbestellung von Dr. Hofer und betont die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Bundes-Behindertenanwalt. Viele Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen auch Angelegenheiten, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Dr. Hofer ist gemäß Bundesbehindertengesetz für diese Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Er ist, ebenso wie der NÖ Monitoring-Ausschuss, unabhängig und weisungsfrei.

„Für die neue Periode wünsche ich Dir recht viel Kraft, Gesundheit, Freude und ganz viele Erfolge!“ freut sich auch Dr.in Christine Rosenbach, die Vorsitzende des NÖ Monitoring-Ausschusses, persönlich über die Wiederbestellung von Dr. Hansjörg Hofer.

Nachdem Dr. Hofer schon 2018 an einer öffentlichen Sitzung des NÖ Monitoring-Ausschusses zum Thema „Barrierefreiheit“ teilgenommen hat, wird er auch am 22. September 2021 an der öffentlichen Sitzung zum Thema „Selbstbestimmt leben“ in St. Pölten mitwirken.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzufordern, zu gewährleisten und bei Diskriminierungen zu helfen.

Link zum Bundes-Behindertenanwalt: http://www.behindertenanwalt.gv.at/

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer (Foto: Xaver Lahmer)

Land Niederösterreich fördert Initiativen für Menschen mit Behinderung

Symbolfoto Musikschule

Erhöhung der Fördermittel für Musikschulen

Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt nebeneinander leben. Menschen mit Behinderungen sollen dazugehören, teilhaben und selbst bestimmen können – von Geburt an und in allen Lebensbereichen wie Bildung und Freizeit. Das Land Niederösterreich unterstützt seit Jahren finanziell den Musikunterricht von Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen. Nun wird jungen Erwachsenen der Zugang zu einer musikalischen Ausbildung an den Musikschulen nochmals erleichtert. Aufgrund der steigenden Förderungsanträge für den Musikunterricht von jungen Erwachsenen mit Behinderung, hat das Land Niederösterreich sich zur Erhöhung der Fördermittel ab dem nächsten Schuljahr bereit erklärt. Gerade das Fach Musik gilt vielfach als prädestiniert für inklusive Bildungsprozesse.

Nähere Informationen kann das MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich GmbH geben: www.mkmnoe.at.

Gehörlosenverband Niederösterreich wird mit bis zu 215.000 Euro unterstützt

Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. April 2021 eine Fördersumme von bis zu 215.000 Euro für den Gehörlosenverband Niederösterreich für das Jahr 2021 beschlossen. Der Verband unterstützt Betroffene mit diversen Angeboten – darunter Assistenz- und Beratungs- sowie Dolmetsch-Leistungen.

Der Verband beschäftigt aktuell drei Dolmetscherinnen der Gebärdensprache sowie zwei Sozialberaterinnen, welche ebenfalls die Gebärdensprache beherrschen. So begleiten die Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Verbandes gehörlose Menschen etwa bei Behördenwegen oder bei Arztbesuchen und helfen auch bei alltäglichen Herausforderungen wie der Wohnungssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz.

Nähere Informationen über die Angebote des Gehörlosenverbandes: www.gehoerlos-noe.at

Zugang zur Corona Impfung muss einfacher werden

Covid 19 Impfdosen

Der NÖ Monitoring-Ausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2021 mit den massiven Zugangshürden zur Corona-Impfung beschäftigt. Menschen der Generation 80+ und Menschen mit Trisomie 21 wurde die Anmeldung am 10. Februar 2021 zur Covid19-Impfung sehr schwer gemacht. So war die Anmeldung zum Impftermin nur online möglich. Die wenigsten Menschen der Zielgruppe sind IT-geübt und verfügen überhaupt über eine entsprechende Internet-Ausrüstung für online-Anmeldungen. Gleiches gilt auch für viele Menschen mit Behinderungen. Außerdem wurden die beschränkt vorhandenen Impftermine nach dem Prinzip „der Schnellere gewinnt“ ausgegeben. Es fand keinerlei Reihung nach der Schwere von Erkrankungen oder auch Alter statt.

Viele Menschen verloren aufgrund dieser „Spiel-Regeln“ alters-, krankheits- oder behinderungsbedingt den Wettlauf um einen Impftermin. Der Umstand, dass Schnelligkeit das entscheidende Kriterium für eine erfolgreiche Anmeldung zu einem lebenssichernden Impftermin war, ist entwürdigend und menschenverachtend.

Ein aktueller Vorschlag der Impforganisation, wonach u.a. Gemeinde, Verwandte und auch private Vereine, sowie Seniorenbund und Pensionistenverband Hilfestellung bei der Anmeldung leisten können, entspricht nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Nicht alle Menschen wollen, dass Dritte (private Vereine, politische Organisationen,…) eine solche, sehr persönliche Hilfestellung mit Bekanntgabe von Krankheitsdaten etc. durchführen.

Dieses Anmeldesystem wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner entsprechenden zielgruppenorientierten Qualitätsprüfung unterzogen und nicht partizipativ erstellt oder ausgewählt: es waren keine SelbstvertreterInnen oder Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen miteingebunden.

Die UN-BRK schreibt Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, fest. So ist Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, unter anderem auch die volle Teilhabe am Gesundheitssystem, konkret auch die Teilhabe an Impfprogrammen.

Staatliche Stellen haben daher entsprechend Vorsorge zu treffen, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zur Anmeldung zu Impfprogrammen und auch zu Impfungen barrierefrei ermöglicht wird. Eine ausschließliche Anmeldemöglichkeit per Internet, wobei allein die Schnelligkeit bei der Anmeldung entscheidet, entspricht nicht den Vorgaben der UN-BRK.

Der NÖ Monitoring-Ausschuss empfiehlt daher der NÖ Landesregierung, den Zugang zu Anmeldung und zu Impfungen nach dem NÖ Corona-Impfplan Menschen der älteren Generation und Menschen mit Behinderungen barrierefrei, nach ihrem individuellen Risiko und wohnortnahe (zB für mobilitätseingeschränkte Personen mittels ambulanter Impfteams) zu ermöglichen.

Zur Sicherstellung eines barrierefreien Zuganges zu gesundheitlichen Dienstleistungen sind bei der Erstellung derartiger Pläne und der Gestaltung von Abläufen SelbstvertreterInnen und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen miteinzubeziehen.